Vorlage - BR-029/2017
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung über die Ermächtigung zur Durchführung der öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen zur Erweiterung der P&R-Anlage „Bahnhofsvorplatz Britz“, Weberstraße um zusätzlich 32 Stellplätze.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz hat in der Sitzung am 09.12.2016 beschlossen, die bestehende P&R-Anlage am Bahnhof Britz, Weberstraße um zusätzlich 32 Stellplätze zu erweitern, wenn die Maßnahme im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) gefördert wird.
Der Bescheid über Zuwendungen des Landes Brandenburg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im öffentlichen Personennahverkehr wurde am 16.12.2016 durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erstellt und ist am 19.12.2016 im Amt Britz-Chorin-Oderberg eingegangen.
Nach Vorlage des Zuwendungsbescheides wurde die Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro nunmehr bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vorangetrieben.
Die Planunterlagen sowie die Zeitschiene zur Umsetzung der Maßnahme wurden im Bauausschuss der Gemeinde Britz vorgestellt und durch diesen gebilligt:
Da auch die Haushaltsmittel im Haushalt der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017 eingestellt sind, liegen somit alle Voraussetzungen für die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme vor.
Eilentscheidung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Leistungen für die Erweiterung der P&R-Anlage am Bahnhof Britz um zusätzlich 32 Stellplätze auf der Grundlage der Ausführungsplanung des Planungsbüros Hübner Ingenieure GmbH, Bernau öffentlich auszuschreiben.
Um die Vergabe der Bauleistungen in der Sitzung der Gemeindevertretung Britz am 29.5.2017 beschließen und somit die Terminkette und die Einhaltung des Durchführungszeitraumes aus dem Zuwendungsbescheid einhalten zu können, ist die Ermächtigung zur Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Britz nur aufgrund einer Eilentscheidung möglich.
Britz, 02.05.2017
Jörg Matthes André Guse Amtsdirektor Vorsitzender der Gemeindevertretung
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |