Vorlage - LI-020/2017 IV

 
 
Betreff: Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle für die Linie 916 in 16248 Liepe, Ernst-Thälmann-Straße zwischen den Hausnummern 26 und 27
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
06.06.2017 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   

Mit E-Mail vom 20.03.2017 wurde dem Ordnungsamt ein Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle für die Buslinie 916 in 16248 Liepe, Ernst-Thälmann-Straße zwischen den Hausnummern 26 und 27 bei der Amtsverwaltung vorgelegt. Zur Begründung führt sie folgendes aus:

 

Es wohnen mittlerweile 2 Grundschulkinder, in der  Ernst Thälmann Str. 25 und 26. Beide steigen morgens  an der Wendeschleife ein und fahren zur Grundschule Oderberg. Nach Schulschluss müssen die Kinder am Schlossberg aussteigen und unter großer Gefahr den Heimweg  antreten.

Da alle Eltern arbeiten sind kann eine Abholung nicht in Betracht gezogen werden. Der Heimweg führt an der L29 entlang, dieser Abschnitt wird regelmäßig als Autobahn verwechselt sowie riskante Überholmanöver durchgeführt. Der Polizei ist dieser Umstand bekannt.

Es gibt keinen Gehweg, die Kinder müssen teilweise auf der Straße laufen und bei entgegenkommenden Verkehr sich auf den  unbefestigten Standstreifen teilweise Abhang stellen. Somit sollte zur Gefahrenabwehr hier eine Bedarfshaltestelle (Wendeschleife) eingerichtet werden, weil die Kinder auch zu unterschiedlichsten Zeiten den Heimweg antreten.

Zum Aufstellen eines Haltsschildes auf dieser Seite wäre ich bereit mit den Eigentümern der Ernst- Thälmann-Str. 26 Herrn Wesnigk und Hnr. 27 Frau Wohlfahrt zusprechen. Einer Zustimmung sehe ich positiv entgegen.

 

Für eine Haltestelle spricht also, dass hier kein Gehweg vorhanden ist und die Kinder zunächst auf der Straße laufen müssen. Bei Gegenverkehr müssen diese auf den Seitenstreifen ausweichen, der wiederum sehr abschüssig ist. Das Kind aus Hausnummer 25 muss vom Schlossberg bis nach Hause einen Fußweg von etwa 700,00 Meter zurücklegen. So man eine zusätzlich Haltestelle – wie vorgeschlagen – schafft, reduziert sich der Fußweg auf gut 200,00 Meter. Das Kind aus der Hausnummer 26 muss derzeit 500,00 Meter zurücklegen. Mit Errichtung der neuen Bushaltestelle, müsste dieses Kind gar nicht mehr entlang der Fahrbahn laufen, da sich die Haltestelle unmittelbar vor dem Haus befindet.

Jedoch sollte man hier auch bedenken, dass man zum jetzigen Zeitpunkt diese Haltestelle vornehmlich für 2 Personen und auf eher kurze Zeit (die Schulzeit der beiden Kinder) errichten würde. Aus den Verwaltungsvorschriften über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich (VV-Aufsicht – VVAUFs), Abschnitt 2 (Aufsichtsbereiche), 3-Schulweg, Absatz 1, Satz 1 ergibt sich zudem, dass die Aufsichtspflicht für den Schulweg bei den Eltern des Kindes liegt. 

 

Für die Errichtung einer Bushaltestelle ist es zunächst notwendig einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bzgl. des Verkehrszeichen 224-50 (Haltestelle) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

Als Vorraussetzung für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung müsste die ausreichende Beleuchtung und die sichere Führung der Fußgänger gewährleistet werden können.

 

So hier noch zusätzlich ein Bushaltehäuschen bzw. ein gepflaterter Auftritt errichtet werden soll, müsste ein Gestattungsvertrag mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen geschlossen werden, da dieser Eigentümer des Grundstücks (Gemarkung: Liepe, Flur: 5, Flurstück: 10) ist.

 

Für die Errichtung des Wartehäuschens könnten bis Herbst 2017 Fördermittel beim Landkreis Barnim beantragt werden. Die Fördermittelhöhe liegt bei 50%.

 

Die Kosten zur Errichtung einer Bushaltestelle einschließlich Wartehäuschen betragen ca. 15.000,00 EUR. So eine Förderung bewillgt wird, entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von etwa 7.500,00 EUR. Diese sind für das Haushaltjahr 2017 nicht geplant, können allerdings in den Haushalt 2018 eingestellt werden. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Gemeinde Liepe einen defizitären Haushalt hat, daher sollten auch künftige Haushaltsmittel sparsam eingesetzt werden.

 

Die Amtsverwaltung bittet die Gemeindevertretung im Protokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe festzuhalten, ob seitens der Amtsverwaltung eine Beschlussvorlage zum oben benannten Sachverhalt erarbeitet werden soll. Die Gemeindevertretung könnte dann über die Errichtung einer solchen Bushaltestelle entscheiden.