Vorlage - BR-030/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen für die Erweiterung der P & R-Anlage „Bahnhofsvorplatz Britz, Weberstraße“ gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:
Kommunal- & Industrieservice GmbH Eberswalde Walzwerkstraße 1 16227 Eberswalde
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 15.000 € sowie die überplanmäßigen Einzahlungen in Höhe von 13.000 € werden genehmigt. Die Erhöhung des von der Gemeinde zu tragenden Eigenanteils um 2.000 € wird durch eine Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre gedeckt. Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 09.12.2016 beschlossen, die bestehende P&R-Anlage am Bahnhof Britz, Weberstraße um zusätzlich 32 Stellplätze zu erweitern, wenn die Maßnahme im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) gefördert wird. Der Zuwendungsbescheid wurde am 16.12.2016 durch das Landesamt für Bauen und Verkehr erstellt und ist am 19.12.2016 im Amt Britz-Chorin-Oderberg eingegangen.
Nach Erarbeitung der Ausführungsplanung wurden die Bauleistungen gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheides öffentlich ausgeschrieben.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 02.05.2017 im Vergabemarktplatz Brandenburg, am 08.05.2017 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin sowie am 05.05.2017 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und von 9 Firmen abgefordert.
Zur Submission, die am 18.05.2017 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 5 Angebote vor.
Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind. Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.
Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.
In der 3. Wertungsstufe konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.
Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.
Die Firma Kommunal- & Industrieservice GmbH Eberswalde, Walzwerkstraße 1, 16227 Eberswalde hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 98.429,36 €.
Die Auftragssumme liegt somit um ca. 14.500 € (17,25 %) über der Kostenberechnung (83.945,00 €) des Planungsbüros Hübner Ingenieure GmbH, Bernau. Den Grund für die deutliche Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung ist in der veränderten konjunkturellen Marktlage im Baugewerbe zu sehen. Die Erhöhung der Kosten ist insbesondere auf die Beleuchtung und den Landschaftsbau mit der Entwicklungspflege zurückzuführen. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Aufhebung und Neuausschreibung günstigere Angebote bringt.
Um die Maßnahme trotz der Mehrkosten, die aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Britz nicht getragen werden können, durchführen zu können, wurde noch am 18.05.2017 ein Antrag an den Zuwendungsgeber, das Landesamt für Bauen und Verkehr, gestellt, auch die Mehrkosten in die Förderung aufzunehmen. Das Landesamt für Bauen und Verkehr teilte daraufhin noch am gleichen Tag per Mail mit, dass dem Antrag entsprochen werden kann und der Änderungsbescheid in Bearbeitung ist. Somit erhöhen sich die Einnahmen aus Zuwendungen um 12.745 € auf 86.817 € und der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil um 2.000 € auf 30.000 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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