Vorlage - CH-071/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Grundstück Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 61 am Lindenweg 6 im OT Golzow im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 €.
Die Planungsleistungen für den Bau des Spielplatzes werden auf Grundlage des Angebotes der ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde zum Festpreis von 3.570,00 EUR vergeben.
Der Bauantrag ist der Gemeindevertretung zur Erteilung des gemeindliches Einvernehmen vor zulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren, im Zuge der Planungsphasen erforderlichen Leistungen und die Ausschreibung der Bauleistung ohne gesonderten Beschluss unter Beachtung der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin plant die Errichtung eines Spielplatzes auf dem gemeindeeigenen Flurstück Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 61.
Der geplante Spielplatz soll nördlich an der KITA „Zauberlinde“ im OT Golzow Lindenweg 6 errichtet werden.
Die Gestaltung der Spielfläche und deren Umfeld soll so konzipiert werden, dass sie Kindern altersgerechte Spielangebote bietet und auch Erwachsene zum Verweilen einlädt.
Gemäß den Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung ist für den Neubau dieses Spielplatzes eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen und die Umsetzung des Vorhabens muss von einem dafür geeigneten Planungsbüro durchgeführt bzw. begleitet werden.
Aufgrund der Eignung und des vorliegenden Angebotes vom 03.05.2017 empfiehlt das Bauamt in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Polster, den Auftrag für die Planungsleistungen an die ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde zum Festpreis von 3.570,00 EUR zu erteilen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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