Vorlage - BR-032/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschießt die Beauftragung des/der
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mit der Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für die GEG Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2018.
Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von …………………..……. EUR wird genehmigt.
Sachverhalt: Die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, sind nach § 3 (1) Nummer 8 dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen. Mit dieser Vorschrift wird gewährleistet, dass die Gemeindevertretung einen vollständigen Überblick über die Lage der Gemeinde und ihre künftige Entwicklung erhält. Die Gemeinde Britz ist 100 %ige Eigentümerin der GEG Britz mbH.
Der Wirtschaftsplan muss der in den §§ 14 ff der Eigenbetriebsverordnung –EigV- vorgeschriebenen Form entsprechen. Er besteht aus den Festsetzungen, dem Erfolgsplan (§ 15 EigV) , dem Finanzplan (§ 16 EigV) und den Anlagen. Die Erstellung des Wirtschaftsplanes in der vorgeschriebenen Form ist zeitaufwendig und erfordert spezielle Fachkenntnisse. Aus diesem Grund soll für die Erstellung ein Unternehmen/ Büro beauftragt werden. Zu diesem Zweck wurden Kostenangebote eingeholt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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