Vorlage - BR-034/2017

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Aufgabe der Schulträgerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.05.2017 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017-05-15 ör Vereinbarung Schule Britz (Entwurf)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der Informationsvorlage BR-020/2017 IV vom 02.03.2017 wurde im Schulausschuss der Gemeinde Britz beraten und festgelegt, dass durch die Amtsverwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entworfen werden soll, die in den Grundzügen folgende Regelungen mindestens enthalten muss:

 

        die Aufgabe der Schulträgerschaft und das Satzungsrecht der Gemeinde Chorin mit den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest für die Schulbezirksfestlegung wird auf die Gemeinde Britz übertragen;

        für die Personalkosten des sonstigen Personals und der Sachkosten wird eine Schulkostenumlage erhoben;

        die Gemeinde Chorin beteiligt sich an den Investitionen über eine Sonderumlage, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Schülerzahlen.

 

Ein festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht für die Gemeinde Chorin soll die Vereinbarung nicht beinhalten.

 

In der Anlage wird nunmehr der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Diskussion gestellt. Wird der Entwurf mit der Regelung der Übertragung der Aufgabe beschlossen, ist dieser Entwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim entsprechend § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

Parallel dazu soll der Entwurf der Gemeinde Chorin zur Beratung zugehen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung hat insoweit finanzielle Auswirkungen, als dass sich die Gemeinde Chorin zeitnah an den Kosten und den Investitionen der Schule beteiligt. Eine wertmäßige Darstellung erfolgt jeweils in den Haushaltsplänen.

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-05-15 ör Vereinbarung Schule Britz (Entwurf) (25 KB)