Vorlage - BR-034/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Informationsvorlage BR-020/2017 IV vom 02.03.2017 wurde im Schulausschuss der Gemeinde Britz beraten und festgelegt, dass durch die Amtsverwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entworfen werden soll, die in den Grundzügen folgende Regelungen mindestens enthalten muss:
die Aufgabe der Schulträgerschaft und das Satzungsrecht der Gemeinde Chorin mit den Ortsteilen Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug und Serwest für die Schulbezirksfestlegung wird auf die Gemeinde Britz übertragen; für die Personalkosten des sonstigen Personals und der Sachkosten wird eine Schulkostenumlage erhoben; die Gemeinde Chorin beteiligt sich an den Investitionen über eine Sonderumlage, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Schülerzahlen.
Ein festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht für die Gemeinde Chorin soll die Vereinbarung nicht beinhalten.
In der Anlage wird nunmehr der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Diskussion gestellt. Wird der Entwurf mit der Regelung der Übertragung der Aufgabe beschlossen, ist dieser Entwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim entsprechend § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Parallel dazu soll der Entwurf der Gemeinde Chorin zur Beratung zugehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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