Vorlage - CH-076/2017 IV
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Sachverhalt: Herr Krisztian Kalina hat beim Amt Britz-Chorin-Oderberg ein Konzept für die Entstehung eines Fahrrad Hindernis-Parcours auf dem Sportplatz in Chorin eingereicht. Das Konzept ist als Anlage dieser Informationsvorlage beigefügt. Es enthält erste Ideen für den Parcours, lässt aber außen vor, wer die Finanzierung übernehmen und wie die Betreuung erfolgen kann/soll. Folgendes kann nach erster Prüfung des Vorhabens bereits gesagt werden:
Das angedachte Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde Chorin, Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 364/2.
Das Vorhaben gilt als eine bauliche Anlage und bedarf einer Baugenehmigung. Da das Vorhaben im Außenbereich und in der Schutzzone III des Biosphärenreservates »Schorfheide-Chorin« liegt, unterliegt es einem Bauverbot nach § 6 Abs.1 Nr.1 der Biosphärenreservatsverordnung. Mit dem Bauantrag ist der Antrag auf Befreiung vom Bauverbot im Biosphärenreservat zu stellen. (Siehe das Schreiben der unteren Bauaufsichtsbehörde) Für die Beplanung, Bauantragstellung und Überwachung ist ein Planungs-/ Ingenieurbüro zu beauftragen.
Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass ein solcher Hindernis-Parcours laufende Unterhaltungskosten verursacht z. B. für die regelmäßige Sichtprüfung (z. B. durch den Baubetriebshof), Reinigung, Versicherungsbeiträge, jährlichen Sicherheitsüberprüfung und eventuelle Ausbesserungen.
Von der Jugendkoordinatorin des Amtes Frau Christina Erdmann wird dieses Projekt unterstützt. Sie bot an, bis spätestens 30.08.2017 Fördermittel für Jugendarbeit beim Landkreis hierfür zu beantragen. Allerdings erscheint es als schwierig, bis dahin das Bauantragsverfahren soweit voranzubringen, dass eine Antragstellung innerhalb der Frist zu realisieren ist, da die Vergaberichtlinien einzuhalten sind. |
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