Vorlage - CH-080/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Abschluss des vorliegenden Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ mit dessen Anlagen.
Sachverhalt:
Durch die Gemeindevertretung Chorin wurde in der Sitzung am 27.02.2014 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle “ im Ortsteil Sandkrug beschlossen. Hiermit bekundete die Gemeindevertretung ihren Willen, die durch die neuen Eigentümer zur Revitalisierung der Ragöser Mühle vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen.
Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt worden und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligen.
In Vorbereitung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist es erforderlich einen „Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.01/2013-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug abzuschließen.
Dieser Vertrag dient der Realisierung des Vorhabens nach Maßgabe der verbindlichen bau- planerischen Festsetzungen und den Festsetzungen der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung (V/M) an den Natur- und Landschaftsraum, den Artenspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (AV), den Ausgleichsmaßnahmen und den naturschutzfachlichen Pflegemaßnahmen.
Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und Um- setzung des Durchführungsvertrages entstehende Kosten. Der Durchführungsvertrag mit seinen Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird erst wirksam, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft tritt oder wenn eine Baugenehmigung erteilt wird.
Der Durchführungsvertrag wurde bereits durch den Vorhabenträger Frau Ilona Glawion Karl-Bach-Straße 21 in 16225 Eberswalde anerkannt und unterzeichnet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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