Vorlage - CH-080/2017

 
 
Betreff: Durchführungsvertrag zum VBP "Revitalisierung Ragöser Mühle"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
07.06.2017 
Entwicklungsausschuss Chorin      
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.06.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planzeichnung_Satzung
Plan 3_A 1 Entsiegelung
Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Text Pflegeplan
Durchführungsvertrag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Abschluss des vorliegenden

Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C

 „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ mit dessen Anlagen.

 


Sachverhalt:

 

Durch die Gemeindevertretung Chorin wurde in der Sitzung am 27.02.2014 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der

Ragöser Mühle “ im Ortsteil Sandkrug beschlossen.

Hiermit bekundete die Gemeindevertretung ihren Willen, die durch die neuen Eigentümer zur

Revitalisierung der Ragöser Mühle vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen.

 

Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB

erneut öffentlich ausgelegt worden und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligen.

 

In Vorbereitung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist es erforderlich einen

Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.01/2013-C

„Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug abzuschließen.

 

Dieser Vertrag dient der Realisierung des Vorhabens nach Maßgabe der verbindlichen bau-

planerischen Festsetzungen und den Festsetzungen der Maßnahmen zur Vermeidung und  Minderung (V/M) an den Natur- und Landschaftsraum, den Artenspezifischen Vermeidungsmaßnahmen (AV), den Ausgleichsmaßnahmen und den naturschutzfachlichen Pflegemaßnahmen.

 

Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und Um-

setzung des Durchführungsvertrages  entstehende Kosten.

Der Durchführungsvertrag mit seinen Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird erst wirksam, wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft tritt oder wenn eine Baugenehmigung erteilt wird.

 

Der Durchführungsvertrag wurde bereits durch den Vorhabenträger

Frau Ilona Glawion Karl-Bach-Straße 21 in 16225 Eberswalde anerkannt und unterzeichnet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung_Satzung (776 KB)    
Anlage 2 2 Plan 3_A 1 Entsiegelung (757 KB)    
Anlage 3 3 Plan 4_Lageplan zum Pflegeplan (1362 KB)    
Anlage 4 4 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung (222 KB)    
Anlage 5 5 Text Pflegeplan (5476 KB)    
Anlage 6 6 Durchführungsvertrag (1323 KB)