Vorlage - BR-03/2014
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird auf Grundlage des § 76 der BbKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 € festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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