Vorlage - BR-03/2014

 
 
Betreff: Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Britz 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
27.01.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird auf Grundlage des § 76 der BbKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 € festgesetzt.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

2014-2017

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Siehe Haushaltsplan 2014 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2015-2017

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen