Vorlage - AA-035/2014

 
 
Betreff: Prioritätenliste zur Fahrzeugplanung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
08.05.2014 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Prioritätenliste Fahrzeugplanung

Der Amtsausschuss beschließt in Erfüllung der Pflichtaufgaben als Träger des Brandschutzes die Prioritätenliste (Anlage) und stellt die finanziellen Mittel zur Umsetzung im Haushaltsjahr 2014 sowie in den Finanzjahren zur Verfügung:

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Am 05.09.2013 wurde durch den Amtsausschuss die Prioritätenliste Baumaßnahmen / Fahrzeugplanung, beruhend auf dem am 10.05.2012 vom Amtsausschuss beschlossenen Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP), beschlossen.

Bezugnehmend auf die Fahrzeugplanung haben sich Tatsachen ergeben, die eine Änderung der Prioritätenliste rechtfertigen und zwingend notwendig machen.

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen in Bezug auf die Fahrzeugplanung und deren Einordnung in eine Rangfolge der Priorität sind mittelfristig, d. h. ab Beschluss des GABP bis 2017, innerhalb von fünf Jahren umzusetzen.

Die Rangliste wurde nach den Parametern örtliche Dringlichkeit, Einsatzbereitschaft, Mannschaftsstärke und deren Ausbildungsstand, Zustand des Fahrzeuges und Fördermöglichkeiten erstellt. Das Alter ist nicht zwingend ausschlaggebend.

In der Anlage werden die am 05.09.2013 beschlossene Prioritätenliste und die jeweiligen Änderungen dargestellt:

 

Maßnahmen

 

Rang 0 – MTF Oderberg

Der Mannschaftstransportwagen (MTW) am Standort Oderberg wies einen derart schlechten Zustand auf, so dass dieser nur mit enorm hohen Kosten repariert hätte werden können. Es war abzusehen, dass der MTW im Jahr 2014 keine Zertifizierung durch den TÜV erhält. Die Kosten für die aufwendigen Reparaturen waren unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wurde ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF), als Ersatzbeschaffung, ausgeschrieben und der alte MTW ausgesondert. Derzeit wird der MTF für den Feuerwehrdienst hergerichtet. Die Indienststellung erfolgt im Mai 2014.

 

Rang 1 – TSF-W Hohenfinow

Die Aussonderung des 32 Jahre alten Tanklöschfahrzeuges (TLF 16) am Standort Hohenfinow in Verbindung mit der Ersatzbeschaffung eines wasserführenden Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) ist zwingend erforderlich. Das Altfahrzeug war im vergangenen Jahr mehrfach zur Reparatur, wobei die Ersatzteilbeschaffung immer schwieriger und kostenintensiver wird. Die Ortswehr Hohenfinow ist unterstützende Einheit der Ortswehr Liepe und dementsprechend in der Alarm- und Ausrückordnung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg berücksichtigt.

 

 

 

Rang 2 und 3 – TLF und MTF Parstein

Als unterstützende Einheit der Ortswehr Oderberg muss dringend in Parstein das LF (Baujahr 1978) und das Tanklöschfahrzeug (TLF Baujahr 1970), sowie deren Beladung neu angeschafft werden, da diese technisch veraltet und in einem sehr schlechten Zustand sind.

Es war vorgesehen, dass das TLF 16 durch ein gebrauchtes TLF 16/45 der Stadt Bernau ausgetauscht wird. Die Entscheidung hierüber fiel im September 2013 im Losverfahren leider zu Gunsten eines anderen Trägers.

Auf Grund dessen sieht die Planung nun vor, das TLF 16 durch ein TLF zu ersetzen, um die Löschwasserversorgung, vor allem im Bereich der Gemeinde Parsteinsee sicher zu stellen. Das LF 16 am Standort Parstein soll durch ein MTF ersetzt werden, welches aufgrund der Mannschaftsstärke und Einsatzbereitschaft notwendig ist, aber auch für Aufgaben im Bereich der Logistik im Einsatzfall und der Jugendarbeit erfüllt. Neben den Fahrzeugen muss auch die technisch veraltetete Beladung ausgetauscht werden.

 

Rang 5 – TLF Golzow

Das Fahrzeug inkl. Beladung der Einheit Golzow befindet sich in einem sehr schlechten technischen Zustand, so dass die Reparaturkosten steigend sind. Laut Alarm- und Ausrückordnung (AAO) des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ist die Einheit Golzow unterstützende Einheit der Ortswehr Britz als zentralen Standort für die Technische Hilfeleistung und mitverantwortlich für den Autobahnabschnitt. In Hinblick auf die schlechte Löschwasserversorgung im Ortsgebiet soll im Austausch des  Löschfahrzeuges (LF 16), Baujahr 1983 ein neues TLF möglichst mit Gruppenkabine inkl. Beladung angeschafft werden.

 

Rang 6 – MTF Golzow - optional - (abhängig von Rang 5) 

Sofern es nicht möglich ist, einen TLF mit Gruppenkabine zu beschaffen, ergibt sich aufgrund der wieder zunehmenden Mannschaftsstärke die Notwendigkeit, ein MTF zu beschaffen. Auch hier sollen gleichzeitig Aufgaben für die Logistik und Jugendarbeit erfüllt werden können.

 

Rang 7 – MTF Chorin - optional - (abhängig von Rang 6) 

Vorausgesetzt für den Standort Golzow fällt die Beschaffung eines MTF aufgrund eines TLF mit Gruppenkabine weg, wird für den Standort Chorin eine MTF beschafft und das alte Kleinlöschfahrzeug (KLF – B1000) ausgesondert. Mit dieser Ersatzbeschaffung werden in Chorin die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erfüllt.

 

Rand 7 – KLF Eigenbau Neuehütte

Im Austausch des vorhandenen KLF B1000 ist vorgesehen ein KLF Eigenbau zu beschaffen. Somit können die UVV eingehalten werden und die Technik entsprechend der Mannschaftsstäke angepasst werden.

 

Darüber hinaus sieht die weiterführende Fahrzeugplanung ebenfalls mittelfristig, also bis 2017, folgende Maßnahmen vor:

 

Serwest/Brodowin

 

Aufgrund der schlechten Tageseinsatzbereitschaft und der rapide sinkenden Mannschaftsstäke, kann die vorhandene Technik für die Technische Hilfeleistung nicht eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird die vorgenannte Technik ausgebaut und auf den TFS-W der Einheit Brodowin gebaut. Die Einheit Brodowin verfügt über eine  sehr gute Tageseinsatzbereitschaft und eine konstante Mannschaftsstäke.

 

Serwest/Sandkrug - optional

 

Derzeit befindet sich am Standort Britz ein LF, welches im Eigentum des Landkreises Barnim befindet und für den Katastrophenschutz dort stationiert ist. Voraussichtlich im Jahr 2017 sollten die Katastrophenschutzfahrzeuge ausgetauscht werden. Im Zuge dessen soll es den Trägern des Brandschutzes möglich sein, diese Fahrzeuge kostengünstig zu erwerben. Sofern diese Möglichkeit besteht, ist geplant das LF in Serwest zu stationieren. Im Gegenzug wird das LF 8/6 vom Standort Serwest zum Standort Sandkrug verlegt. Das KLF B1000 wird ausgesondert. Die Einheit Sandkrug verfügt über eine konstante Mannschaftsstäke und Tageseinsatzbereitschaft. Außerdem wird die Löschwasserversorgung im Bereich des Klosters enorm verbessert.

 

Die Fülle der Maßnahmen und Anschaffungen ist auf Grund der derzeitigen Haushaltslage durch den Träger des Brandschutzes mittelfristig nicht oder nur mit einer enorm hohen Amtsumlage zu leisten. Die Dringlichkeit der Maßnahmen ist erwiesen.

 

Finanzielle Auswirkung:

In den Finanzplanjahren 2015 bis 2017 sind nach jetzigem Erkenntnisstand keine Abweichungen von der Finanzplanung bekannt. Im laufenden Haushaltsjahr sind die geplanten Mittel vorhanden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

2015 - 2017

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

Juliane Ness

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prioritätenliste Fahrzeugplanung (106 KB)