Vorlage - OD-032/2017

 
 
Betreff: Vereinfachte Umlegung - Oderberg, Berliner Straße 35 - 37; Genehmigung einer Eilentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.06.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1
2_Anlagen zum Beschluss_Text
3_Bilanz
4_Bestand vor Umlegung
5_Zwischenschritt
6_Bestand nach Umlegung
7_Alt Neu Fehler

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die am 30.05.2017 getroffene Eilentscheidung über die vereinfachte Umlegung gemäß § 82 BauGB im Bereich Oderberg, Berliner Straße 35 - 37.

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Ortslage Oderberg, im Bereich der Berliner Straße Nr. 34 bis Nr. 37 weicht der örtliche Besitzstand erheblich vom Eigentumsnachweis ab. Die Ursachen der Abweichung sind eine fehlerhafte Katastervermessung vom 28.2.1961 und die daraus resultierende fehlerhafte Fortführung des Liegenschaftskatasters und die

falsche Eintragung im Grundbuch. Des Weiteren ist  davon auszugehen, dass es in Folge der Auflösung der ungetrennten Hofräume für das Steuerjahr 1877/78 zu einer Verwechselung der Flurstücke 251 und 252 (heutigen Bezeichnung) kam und diese dann fehlerhaft im Kataster fortgeführt wurden. Daraus resultierte auch die falsche Eintragung im Grundbuch. Die südlichen Grenzen im Bereich zum Weg zur alten Oder weichen im örtlichen Besitzstand erheblich vom Nachweis (Karten) des Liegenschaftskatasters ab. Diese Abweichungen sind in archivierten Bauakten seit mehr als 100 Jahren dokumentiert. Bedingt durch die Abweichungen existieren baurechtswidrige Zustände.

Zur Bereinigung dieser Situation wird durch den Landkreis Barnim, Katasterbehörde, ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt. Hierzu ist die Mitwirkung der Stadt Oderberg, in deren Hoheitsgebiet das Umlegungsverfahren durchgeführt werden soll, erforderlich.

Wegen einzuhaltender Verfahrensfristen und zu befürchtender Nachteile für die Betroffenen ist der Umlegungsbeschluss im Wege einer Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf gfaßt worden.

 

 

Eilentscheidung

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg Herr Jörg Matthes und die Bürgermeisterin der Stadt Oderberg, Frau Martina Hähnel fassen gemäß § 58 Brandenburgische Kommunalverfassung den in der Anlage befindlichen Beschluss über die vereinfachte Umlegung für den Bereich Oderberg, Berliner Straße 35-37.

 

Britz, den 30. Mai 2017

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

 

Martina Hähnel

Amtsdirektor

 

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 (57 KB)    
Anlage 2 2 2_Anlagen zum Beschluss_Text (6826 KB)    
Anlage 3 3 3_Bilanz (50 KB)    
Anlage 4 4 4_Bestand vor Umlegung (109 KB)    
Anlage 5 5 5_Zwischenschritt (148 KB)    
Anlage 6 6 6_Bestand nach Umlegung (122 KB)    
Anlage 7 7 7_Alt Neu Fehler (42 KB)