Vorlage - OD-032/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die am 30.05.2017 getroffene Eilentscheidung über die vereinfachte Umlegung gemäß § 82 BauGB im Bereich Oderberg, Berliner Straße 35 - 37.
Sachverhalt:
In der Ortslage Oderberg, im Bereich der Berliner Straße Nr. 34 bis Nr. 37 weicht der örtliche Besitzstand erheblich vom Eigentumsnachweis ab. Die Ursachen der Abweichung sind eine fehlerhafte Katastervermessung vom 28.2.1961 und die daraus resultierende fehlerhafte Fortführung des Liegenschaftskatasters und die falsche Eintragung im Grundbuch. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass es in Folge der Auflösung der ungetrennten Hofräume für das Steuerjahr 1877/78 zu einer Verwechselung der Flurstücke 251 und 252 (heutigen Bezeichnung) kam und diese dann fehlerhaft im Kataster fortgeführt wurden. Daraus resultierte auch die falsche Eintragung im Grundbuch. Die südlichen Grenzen im Bereich zum Weg zur alten Oder weichen im örtlichen Besitzstand erheblich vom Nachweis (Karten) des Liegenschaftskatasters ab. Diese Abweichungen sind in archivierten Bauakten seit mehr als 100 Jahren dokumentiert. Bedingt durch die Abweichungen existieren baurechtswidrige Zustände. Zur Bereinigung dieser Situation wird durch den Landkreis Barnim, Katasterbehörde, ein vereinfachtes Umlegungsverfahren durchgeführt. Hierzu ist die Mitwirkung der Stadt Oderberg, in deren Hoheitsgebiet das Umlegungsverfahren durchgeführt werden soll, erforderlich. Wegen einzuhaltender Verfahrensfristen und zu befürchtender Nachteile für die Betroffenen ist der Umlegungsbeschluss im Wege einer Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf gfaßt worden.
Eilentscheidung
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg Herr Jörg Matthes und die Bürgermeisterin der Stadt Oderberg, Frau Martina Hähnel fassen gemäß § 58 Brandenburgische Kommunalverfassung den in der Anlage befindlichen Beschluss über die vereinfachte Umlegung für den Bereich Oderberg, Berliner Straße 35-37.
Britz, den 30. Mai 2017
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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