Vorlage - LS-024/2017

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen zum grundhaften Ausbau Gehweg Lüdersdorfer Straße, L283 im OT Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
22.06.2017 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen     

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen für den grundhaften Ausbau der Gehwege Lüdersdorfer Straße, L283 im OT Lunow gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

HST Häusler Straßen- und Tiefbau GmbH

Schmargendorfer Weg 6c

16278 Angermünde

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung am 24.03.2015 den grundhaften Ausbau der Gehwege in der Lüdersdorfer Straße im OT Lunow beschlossen.

 

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides am 23.02.2017 sind die Leistungen entsprechend des von der Gemeindevertretung am 07.11.2016 beschlossenen Bauprogramms öffentlich ausgeschrieben worden.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 12.05.2017 im Vergabemarktplatz Brandenburg und am 16.05.2017 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).

 

Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und von 4 Firmen abgefordert.

 

Zur Submission, die am 30.05.2017 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 2 Angebote vor.

 

Bieter

Angebotssumme brutto (rechnerisch geprüft)

1

208.283,74 €

2

246.985,33 €

 

Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind.

Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

In der 3. Wertungsstufe konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.

 

Die Firma HST Häusler Straßen- und Tiefbau GmbH, Schmargendorfer Weg 6c, 16278 Angermünde hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 208.283,74 €.

 

Die Auftragssumme liegt innerhalb der Kostenberechnung des Planungsbüros

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten (des zu vergebenen Auftrags)

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

208.283,74 €

5410102-61601-0961010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen