Vorlage - CH-085/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag – Neubau eines Spielplatzes im OT Golzow- zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin plant im OT Golzow ihren jüngsten Einwohnern einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Errichtet werden soll dieser Spielplatz auf dem freien Grundstücksteil nördlich der Kita „Zauberlinde“. Dieses Flurstück auf dem sich auch die Kita befindet, steht im Eigentum der Gemeinde Chorin. Bestandteil des Spielplatzes werden eine Bockrutsche mit einer Einsitzhöhe von 1,60 m, eine Standardschaukel mit einer Höhe von 2,00 m, eine Federwippe und eine Reckstange mit einer Höhe von 0,90 m. Ein Sandkasten rundet das Spielangebot ab. Die Einfassung des Sandkastens wird entweder mit einer handelsüblichen Einfassung oder mit Robinienstämmen erfolgen. Der Fallschutz wird durch eine Rasenansaat gewährleistet. Die Spielgeräte werden so angeordnet das ein Austausch bzw. Reinigung des Spielsandes ermöglicht wird. Für die Begleitpersonen der Spielenden werden Sitzbänke platziert. Eine mit Betonsteinpflaster befestigte Fläche, 4,0 x 5,0 m, steht unteranderem zum Grillen zur Verfügung. Dieser Grillplatz wird mit einer Picknickbank und einen Abfallsammler ausgestattet. Fahrradständer vervollständigen das Angebot. Der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand bleibt erhalten, lediglich ein Pflege- und Sicherungsschnitt ist vorzunehmen. Eine Heckenpflanzung trennt die vorhandenen Stellplätze vom Spielplatzbereich ab. Auf dem gesamten Baugelände erfolgt die Ansaat einer Rasenfläche. Eine Einzäunung des Spielplatzes ist nicht geplant. Eine Befahrbarkeit mit PKW oder o.ä. kann durch das Anordnen von Findlingen bzw. größeren Steinen, die sich auf dem Baufeld befinden, verhindert werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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