Vorlage - CH-085/2017

 
 
Betreff: Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum Neubau Spielplatz OT Golzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.06.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auszug Liegenschaftskataster
Lageplan_Genehmigung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag – Neubau eines Spielplatzes im OT Golzow- zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin plant im OT Golzow ihren jüngsten Einwohnern einen Spielplatz zur Verfügung zu stellen. Errichtet werden soll dieser Spielplatz auf dem freien Grundstücksteil nördlich der Kita „Zauberlinde“. Dieses Flurstück auf dem sich auch die Kita befindet, steht im Eigentum der Gemeinde Chorin.

Bestandteil des Spielplatzes werden eine Bockrutsche mit einer Einsitzhöhe von 1,60 m, eine Standardschaukel mit einer Höhe von 2,00 m, eine Federwippe und eine Reckstange mit einer Höhe von 0,90 m. Ein Sandkasten rundet das Spielangebot ab. Die Einfassung des Sandkastens wird entweder mit einer handelsüblichen Einfassung oder mit Robinienstämmen erfolgen. Der Fallschutz wird durch eine Rasenansaat gewährleistet. Die Spielgeräte werden so angeordnet das ein Austausch bzw. Reinigung des Spielsandes ermöglicht wird. Für die Begleitpersonen der Spielenden werden Sitzbänke platziert. Eine mit Betonsteinpflaster befestigte Fläche, 4,0 x 5,0 m, steht unteranderem zum Grillen zur Verfügung. Dieser Grillplatz wird mit einer Picknickbank und einen Abfallsammler ausgestattet. Fahrradständer vervollständigen das Angebot.

Der auf dem Gelände vorhandene Baumbestand bleibt erhalten, lediglich ein Pflege- und Sicherungsschnitt ist vorzunehmen. Eine Heckenpflanzung trennt die vorhandenen Stellplätze vom Spielplatzbereich ab. Auf dem gesamten Baugelände erfolgt die Ansaat einer Rasenfläche.

Eine Einzäunung des Spielplatzes ist nicht geplant. Eine Befahrbarkeit mit PKW oder o.ä. kann durch das Anordnen von Findlingen bzw. größeren Steinen, die sich auf dem Baufeld befinden, verhindert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Planung :            3.750,00 €

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Baukosten        21.000,00 €

5510201-30601-0961010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

Haushaltsansatz:       25.000,00 €

Investitionsnummer:  I045-17-10

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Liegenschaftskataster (425 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan_Genehmigung (230 KB)