Vorlage - LI-020/2014
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Jahresrechnung 2010 und erteilt dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung entsprechend § 93 (3) GO Brandenburg Entlastung für die Haushaltsführung.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Jahresrechnung 2010 wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird im Ergebnis der Rechnungsprüfung empfohlen, über die Jahresrechnung 2010 zu beschließen und dem Amtsdirektor als Leiter der Verwaltung entsprechend § 93 (3) GO Bbg. Entlastung zu erteilen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |