Vorlage - OD-039/2017
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wählt aus ihrer Mitte folgende Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin:
Sachverhalt:
Frau Jana Neick verzichtete mit Wirkung vom 31. Juli 2017 auf ihren Sitz als Vertreterin der Stadtverordnetenversammlung. Da Frau Neick am 9. Mai 2016 zur Stellvertreterin der ehrenamtlichen Bürgermeisterin gewählt wurde, ist die Stellvertretung neu zu besetzen.
Sind alle Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden, hat die Gemeindevertretung nach § 52 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) einen oder mehrere Stellvertreter neu zu wählen.
Die Wahl der Stellvertreter erfolgt als Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf und ist nach § 39 Absatz 1 Satz 4 grundsätzlich geheim. Durch einstimmigen Beschluss vor der jeweiligen Wahl kann eine offene Wahl festgelegt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |