Vorlage - CH-086/2017

 
 
Betreff: Umsetzung Radwegbeschilderung in Chorin, Knotenpunkt 81
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.06.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu CH-86_2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Versetzung der Radwegebeschilderung Höhe Dorfstraße 14, 16230 Chorin auf den straßenbegleitenden Grünstreifen, Mittelreihe 7, 16230 Chorin.

 

Gleichzeitig soll die Wanderwegebeschilderung Höhe Choriner Dorfstraße 14, 16230 Chorin, ebenfalls auf den Grünstreifen Mittelreihe 7 versetzt werden.

 

Die Umsetzung wird durch den Kreiswegewart begleitet.

 

Der Träger des Vorhabens “Radknotenpunktbeschilderung“, der Landkreis Barnim, ist anteilig an den Gesamtkosten, hier Herstellung von zwei neuen Fahnenwegweisern, zu beteiligen.

 


Sachverhalt:

 

Am 18.07.2016 erhielt die Amtsverwaltung ein Beschwerdeschreiben von Einwohnern Chorins. Der Inhalt bezieht sich sinngemäß auf die Radwegebeschilderung vor der Dorfstraße 14, Knotenpunkt 81 im Kreuzungsbereich und die Beantragung der Versetzung der beiden betreffenden Pfosten. Die Begründung liegt in der nicht Einhaltung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich, wenn Radtouristen stehen bleiben und sich informieren.

 

Aufgrund der Beschwerde gab es am 27.07.2016 einen vor Ort Termin, Teilnehmer: Herr Horst, Bürgermeister Chorin, Herr Buse, Ortsvorsteher Chorin, Herr Lamprecht, Kreiswegewart, Beschwerdeführer und Frau Schenk-Roselt, Amt Britz-Chorin-Oderberg.

Die Sachlage wurde gemeinsam diskutiert und fachlich durch den Kreiswegewart begleitet. Einvernehmlich wurde die Umsetzung der derzeit zwei Pfosten mit Radwegebeschilderung auf einen Pfosten in der Mittelreihe 7, Grünstreifen (Höhe Baumstumpf) festgelegt. Die einzuhaltenden technischen Daten und die Kostenübersicht wurden am 28.07.2016 von Herrn Lamprecht übermittelt (siehe Anlage 1).

 

Die Umsetzung wird durch den Kreiswegewart begleitet. Die Durchführung erfolgt durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofs des Amtes (BBH). Gleichzeitig soll die Wanderwegebeschilderung Höhe Choriner Dorfstraße 14 ebenfalls auf den Grünstreifen Mittelreihe 7 versetzt werden.

 

Der Träger des Vorhabens “Radknotenpunktbeschilderung“, der Landkreis Barnim, ist anteilig an den Gesamtkosten, hier Herstellung von zwei neuen Fahnenwegweisern, zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 390,00 €

 

5750101-30601-5431100

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Es werden Kosten für Arbeitsstunden Personal BBH über die im Haushalt Chorin 2017 festgelegte Position abgerechnet.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu CH-86_2017 (195 KB)