Vorlage - CH-086/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Versetzung der Radwegebeschilderung Höhe Dorfstraße 14, 16230 Chorin auf den straßenbegleitenden Grünstreifen, Mittelreihe 7, 16230 Chorin.
Gleichzeitig soll die Wanderwegebeschilderung Höhe Choriner Dorfstraße 14, 16230 Chorin, ebenfalls auf den Grünstreifen Mittelreihe 7 versetzt werden.
Die Umsetzung wird durch den Kreiswegewart begleitet.
Der Träger des Vorhabens “Radknotenpunktbeschilderung“, der Landkreis Barnim, ist anteilig an den Gesamtkosten, hier Herstellung von zwei neuen Fahnenwegweisern, zu beteiligen.
Sachverhalt:
Am 18.07.2016 erhielt die Amtsverwaltung ein Beschwerdeschreiben von Einwohnern Chorins. Der Inhalt bezieht sich sinngemäß auf die Radwegebeschilderung vor der Dorfstraße 14, Knotenpunkt 81 im Kreuzungsbereich und die Beantragung der Versetzung der beiden betreffenden Pfosten. Die Begründung liegt in der nicht Einhaltung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich, wenn Radtouristen stehen bleiben und sich informieren.
Aufgrund der Beschwerde gab es am 27.07.2016 einen vor Ort Termin, Teilnehmer: Herr Horst, Bürgermeister Chorin, Herr Buse, Ortsvorsteher Chorin, Herr Lamprecht, Kreiswegewart, Beschwerdeführer und Frau Schenk-Roselt, Amt Britz-Chorin-Oderberg. Die Sachlage wurde gemeinsam diskutiert und fachlich durch den Kreiswegewart begleitet. Einvernehmlich wurde die Umsetzung der derzeit zwei Pfosten mit Radwegebeschilderung auf einen Pfosten in der Mittelreihe 7, Grünstreifen (Höhe Baumstumpf) festgelegt. Die einzuhaltenden technischen Daten und die Kostenübersicht wurden am 28.07.2016 von Herrn Lamprecht übermittelt (siehe Anlage 1).
Die Umsetzung wird durch den Kreiswegewart begleitet. Die Durchführung erfolgt durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofs des Amtes (BBH). Gleichzeitig soll die Wanderwegebeschilderung Höhe Choriner Dorfstraße 14 ebenfalls auf den Grünstreifen Mittelreihe 7 versetzt werden.
Der Träger des Vorhabens “Radknotenpunktbeschilderung“, der Landkreis Barnim, ist anteilig an den Gesamtkosten, hier Herstellung von zwei neuen Fahnenwegweisern, zu beteiligen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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