Vorlage - CH-087/2017

 
 
Betreff: Mitgliedschaft in "Europäische Route der Backsteingotik e. V." ab 01.07.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
28.06.2017 
Werksausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.06.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Mitgliedschaft des Eigenbetriebes Kloster Chorin in die „Europäische Route der Backsteingotik e. V.“ ab 01.07.2017.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Europäische Route der Backsteingotik e.V. ging aus Initiativen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, aus zwei europäischen Projekten und einer Vielzahl von Einzelaktivitäten hervor. Mitglieder sind heute Städte, Regionen und Bauten vor allem aus dem südlichen Ostseeraum, aber auch Stendal und Tangermünde aus dem Binnenland. Die Backsteinbauten befinden sich in Dänemark, Deutschland und Polen. In dem Verein haben sich Mitglieder zusammengefunden, die sich des Wertes, der Bedeutung und auch des kulturtouristischen Potenzials ihrer backsteingotischen Bauten bewusst sind, die ihre Ressourcen bündeln und das Bewusstsein für ihr Kulturerbe in der europäischen Öffentlichkeit schärfen wollen. Durch die gute Wissensvermittlung und die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit können für die Maria-Magdalenen-Kirche in Eberswalde und das Kloster Chorin neue Besuchergruppen erschlossen werden.

 

Laut § 1c der Beitragsordnung der Europäischen Backsteinroute e.V. können die Stadt Eberswalde und die Gemeinde Chorin gemeinsam ordentliches Mitglied in der Europäischen Route der Backsteingotik werden.

„Ein ordentliches Mitglied kann durch Zusammenschluss von vier oder mehr kommunalen Gebietskörperschaften oder aber Organisationen, deren Tätigkeit einen lokalen/kommunalen Bezug aufweisen, gebildet werden. Der Zusammenschluss muss kulturell oder kulturgeographisch begründet sein. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft, insbesondere vor dem Hintergrund einer alternativen Vollmitgliedschaft der einzelnen Institutionen. Der Zusammenschluss wird formal durch eine der im Zusammenschluss vertretenen Institutionen repräsentiert und leistet einen Beitrag in Höhe von EUR 2.500,00.“

 

Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich die Stadt Eberswalde und die Gemeinde Chorin, jährlich je 1.250,00 € Beitragskosten für die Mitgliedschaft zu tragen. Für das Wirtschaftsjahr 2017 halbieren sich die Beitragskosten. Daher zahlt jeder der beiden Partner 625,00 € im Jahr 2017 für eine Mitgliedschaft ab 01.07.2017.

 

Als Partner des Eigenbetriebes tritt die Stadt Eberswalde dem Verein ebenfalls ab 01.07.2017 bei.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

625,00 €

720

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Wirtschaftsplan 2017

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen