Vorlage - NI-070/2017
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Die Gemeinde Niederfinow beschließt die zusätzliche Mahd des Parallelgrabens Niederfinow durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ zum Ende der Vegetationsperiode 2017 und stellt die finanziellen Mittel in Höhe von 148,06 EUR zur Verfügung.
Sachverhalt:
Der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ ist aufgrund des § 79 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verantwortlich. Diese Pflichtaufgabe nimmt der Verband, bezugnehmend auf den Parallelgraben zum Finowkanal in Niederfinow, entsprechend des Unterhaltungsplanes ein Mal jährlich in der Vegetationsperiode (Anfang Juni) war. Zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.
In Bezug auf die Informationsvorlage NI-016/2017 IV „Informationen zur Straßenentwässerung Hebewerkstraße / Parallelgraben Niederfinow“ fand am 15.05.2017 erneut ein gemeinsamer Termin zum Sachverhalt mit Vertretern der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg und dem betroffnenen Anlieger der Straße zum Kanal statt.
Im Ergebnis wurde festgelegt, eine zweite Mahd zum Ende der Vegetationsperiode durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“, auf Kosten der Gemeinde Niederfinow, zu veranlassen. Eine zweite Mahd und somit auch die Entfernung etwaiger Abflusshindernisse, vor allem im Einlauf der Rohrleitung, soll die Durchgängigkeit des Parallegrabens gewährleisten.
Eine Grundräumung des Grabens hätte keinen Effekt, da das Profil des Grabens groß genug ist und für seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Entwässerung des Kanaldammes und anliegender Grundstücke, ausreichend dimensioniert ist. Für die Entwässerung der Hebewerkstraße und weiterer Straßen der Gemeinde Niederfinow ist der Paralelgraben nicht vorgesehen.
Hinsichtlich einer möglichen Grabenverbreiterung teilte die untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim Folgendes mit:
Aus Sicht der Amtsverwaltung ist der Gewässerausbau nicht zielführend und unverhältnismäßig. Ein Gewässerausbau würde nicht nur der Ausbau des Grabens bedeuten, sondern gleichzeitig der weitere Ausbau aller Anlagen im Gewässerbereich um das Entwässerungssystem als solches zu erhalten. Ein gestückelter Ausbau hätte unter Umständen negative Auswirkungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sind, auf den Landschaftswasserhaushalt. Zudem wäre im Falle eines Gewässerausbaus die Standsicherheit des Dammes des Finowkanals zu Gewährleisten. Eine solche Maßnahme erfordert eine detaillierte Bestandanalyse und umfangreiche Planung. Die Kosten für diese Maßnahme sind gegenwärtig nicht abzuschätzen.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen die Durchgängigkeit mit einer zweiten Mahd zum Ende der Vegetationsperiode 2017 durchführen zu lassen.
Kostenaufstellung einer zusätzlichen Mahd des Parallelgraben Niederfinow auf einer Länge von 200 m durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“:
An- und Abfahrt (Bagger mit Maschinist): 2 h x 97,74 EUR/h = 195,84 EUR Sohlkrautung mit Bagger und Mähkorb: 3 h 97,74 EUR/h = 293,22 EUR
Gesamt: 489,06 EUR
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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