Vorlage - NI-070/2017

 
 
Betreff: Auftrag für eine zusätzliche Mahd des Parallelgrabens Niederfinow zum Ende der Vegetationsperiode 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
13.07.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   

Die Gemeinde Niederfinow beschließt die zusätzliche Mahd des Parallelgrabens Niederfinow durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ zum Ende der Vegetationsperiode 2017 und stellt die finanziellen Mittel in Höhe von 148,06 EUR zur Verfügung.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ ist aufgrund des § 79 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verantwortlich. Diese Pflichtaufgabe nimmt der Verband, bezugnehmend auf den Parallelgraben zum Finowkanal in Niederfinow, entsprechend des Unterhaltungsplanes ein Mal jährlich in der Vegetationsperiode (Anfang Juni) war. Zusätzliche Unterhaltungsmaßnahmen sind von der jeweiligen Gemeinde zu tragen.

 

In Bezug auf die Informationsvorlage NI-016/2017 IV „Informationen zur Straßenentwässerung Hebewerkstraße / Parallelgraben Niederfinow“ fand am 15.05.2017 erneut ein gemeinsamer Termin zum Sachverhalt mit Vertretern der Amtsverwaltung Britz-Chorin-Oderberg und dem betroffnenen Anlieger der Straße zum Kanal statt.

 

Im Ergebnis wurde festgelegt, eine zweite Mahd zum Ende der Vegetationsperiode durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“, auf Kosten der Gemeinde Niederfinow, zu veranlassen. Eine zweite Mahd und somit auch die Entfernung etwaiger Abflusshindernisse, vor allem im Einlauf der Rohrleitung, soll die Durchgängigkeit des Parallegrabens gewährleisten.

 

Eine Grundräumung des Grabens hätte keinen Effekt, da das Profil des Grabens groß genug ist und für seine eigentliche Aufgabe, nämlich die Entwässerung des Kanaldammes und anliegender Grundstücke, ausreichend dimensioniert ist. Für die Entwässerung der Hebewerkstraße und weiterer Straßen der Gemeinde Niederfinow ist der Paralelgraben nicht vorgesehen.

 

Hinsichtlich einer möglichen Grabenverbreiterung teilte die untere Wasserbehörde des Landkreises Barnim Folgendes mit:

 

  1. Die Verbreiterung eines Gewässers in diesem Umfang stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Dieser bedarf nach § 68 WHG einer Planfeststellung bzw. Plangenehmigung durch die obere Wasserbehörde (§126 BbgWG).
  2. Hinweise und Antragsunterlagen des Landes Brandenburg füge ich Ihnen bei.
  3. Die Kosten des Verfahrens und der Maßnahme trägt der Vorhabensträger – also die Kommune – nicht der Wasser- und Bodenverband "Finowfließ", da es sich hier nicht um eine Gewässerunterhaltung handelt.
  4. Dringend erforderlich ist eine Abstimmung mit dem WSA und dessen Zustimmung, da der Graben direkt parallel zum Finowkanal im Bereich des Dammes verläuft.
  5. Weiterhin bedarf es neben der Darstellung des Vorhabens auch der Darstellung der hydrogeologischen, hydraulischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse (Baugrundgutachten, hydraulische und hydrologische Berechnungen und Nachweise, geohydraulische und statische Nachweise).
  6. Zudem ist für einen Ausbau auch die Anpassung der Durchlässe und Verrohrungen im Gewässerverlauf erforderlich, da diese die Zwangspunkte im Abflussverhalten darstellen. Es ist damit also nicht mit einer Verbreiterung des Grabens getan. Die Kostenschätzung für den Durchlass im Bereich Lieper Schleuse liegt Ihnen nach meiner Information vor. Daher bedarf es auch der Darstellung und Beschreibung des geplanten Gewässerausbaus inkl. der Anlagen im Gewässer.
  7. Wie Sie den Unterlagen des Landes entnehmen können, sind mit den angrenzenden, betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Pächtern Besitzüberlassungsvereinbarungen / Einverständniserklärungen auszuhandeln.

 

Aus Sicht der Amtsverwaltung ist der Gewässerausbau nicht zielführend und unverhältnismäßig. Ein Gewässerausbau würde nicht nur der Ausbau des Grabens bedeuten, sondern gleichzeitig der weitere Ausbau aller Anlagen im Gewässerbereich um das Entwässerungssystem als solches zu erhalten. Ein gestückelter Ausbau hätte unter Umständen negative Auswirkungen, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sind, auf den Landschaftswasserhaushalt. Zudem wäre im Falle eines Gewässerausbaus die Standsicherheit des Dammes des Finowkanals zu Gewährleisten. Eine solche Maßnahme erfordert eine detaillierte Bestandanalyse und umfangreiche Planung. Die Kosten für diese Maßnahme sind gegenwärtig nicht abzuschätzen.

 

Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen die Durchgängigkeit mit einer zweiten Mahd zum Ende der Vegetationsperiode 2017 durchführen zu lassen.

 

Kostenaufstellung einer zusätzlichen Mahd des Parallelgraben Niederfinow auf einer Länge von 200 m durch den Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“:

 

An- und Abfahrt (Bagger mit Maschinist): 2 h x 97,74 EUR/h = 195,84 EUR

Sohlkrautung mit Bagger und Mähkorb: 3 h 97,74 EUR/h = 293,22 EUR

 

Gesamt: 489,06 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

489,06 €

5520201-70601-5221010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

6110101-70100-4013000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen