Vorlage - AA-043/2017 IV

 
 
Betreff: Möglichkeiten zum Umgang mit dem BBH-Standort Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Bauausschuss Amt Information
29.06.2017 
Bauausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Information
06.07.2017 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Der gemeindliche Bauhof ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb mit vielfältigen Aufgaben. Die Gemeinde stellt ihren Bürgern für eine bedarfsgerechte und lebenswerte Infrastruktur zahlreiche Einrichtungen zur Verfügung. Mit einem nicht unerheblichen Pflege- und Instandhaltungsaufwand sind die Funktionen der gemeindlichen Liegenschaften, Einrichtungen und Anlagen rund um die Uhr und zu jeder Jahreszeit mit einem gut ausgestatteten und optimal organisierten Unterhaltungs- und Wartungsdienst zu gewährleisten. Hierfür sind die Mitarbeiter des Bauhofes zuständig und im Einsatz.

Der Baubetriebshof verfügt über zwei Standorte. Einer befindet sich in der Herrmannstraße in Britz, der andere neben der Sporthalle in Oderberg. Während die Unterbringung in Britz durchaus als gut bezeichnet werden kann, ist die Situation in dem 24 km entfernten Oderberger Standort als höchst unbefriedigend zu bezeichnen.

Bei einer Begehung im Herbst 2016 durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde u.a. festgestellt: „Zwei Deckenbalken sind verfault und dadurch instabil. Das Dach wurde mit Asbestplatten eingedeckt. Es gibt im gesamten Bauhofbereich keinen Wasseranschluss. Duschen stehen nicht zur Verfügung. Um Hände zu waschen oder Kaffe zu bereiten werden Kunststoffkanister, die in einem anderen Objekt mit Wasser gefüllt werden, genutzt. Als Toilette wird ganzjährig ein auf dem Gelände stehende Dixie –WC genutzt. Der Aufenthaltsbereich wird durch einen elektrischen Heizkörper beheizt. In den Räumen gibt es keine Heizung. Der Bodenbelag ist beschädigt, weist Unebenheiten auf, ist teilweise nicht befestigt. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei muss er alle Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen . . .“

Der derzeit bestehende Zustand des BBH-Standortes Oderberg ist nicht vertretbar. Für eine dauerhafte Lösung bieten sich mehrere Varianten an, die nachstehend dargestellt werden. Aufgabe wird es dabei sein, die wirtschaftlichste Lösung zu finden.

Varianten:

 

  1. Ertüchtigung des bestehenden Standortes
  2. Kauf der ehemaligen Möbelhalle an der „Schwedter Straße“ (B158)
  3. Neubau in zentraler Lage in Oderberg, z.B. neben der Feuerwehr
  4. Schließung des Standortes Oderberg und Unterbringung in Britz

 

 

Variante 1 - Ertüchtigung des bestehenden Standortes

 

 

Vorteile

-          zentraler Standort

-          das Platzangebot ist auskömmlich vorhanden

-          perspektivisch ist eine Verlagerung der Sozialräume in benachbarte Sporthalle möglich

 

Nachteile

-          kostenintensiver Sanierungsaufwand

-          befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmales (Sporthalle)

-          zusätzliche Flächenbefestigung notwendig

-          zusätzliche Gebäude für Fahrzeuge und Lager (Streusand) notwendig

-          Zuwegung erfolgt durch ein Wohngebiet

-          noch keine Zuordnung, Rechtsträger Rat der Stadt Oderberg

 

Größe:        ca. 2.660 m²

 

Erforderliche Maßnahmen:

 

-          Abriß von 4 Garagen und Entsorgung         3.500 €

-          Befestigung der Hoffläche, Pflasterung 2.000 m²     51.000 €

-          Dachinstandsetzung, 290 m²        29.000 €

-          Gebäudeertüchtigung, 290 m²      435.000 €

-          Einbau Heizung          25.000 €

-          Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 21 m      30.000 €

-          Einbau von sanitären Anlagen          9.500 €

-          Baugenehmigung/Planungskosten       59.400 €

gesamt: 616.900

 

Alle angegebenen Preise sind geschätzt.

 

Variante 2 - Kauf der ehemaligen Möbelhalle an der „Schwedter Straße“ (B158)

 

 

Vorteile

-          gute Bausubstanz

-          Standort außerhalb der Wohnbebauung

-          vertretbarer geringer Aufwand für die Schaffung von Aufenthaltsräumen und sanitären Einrichtungen

-          die Platzverhältnisse sind ausreichend

-          es ist genügend Platz für Werkstatt, Fahrzeuge sowie der Einlagerung von Streusand vorhanden

-          Außenbereich ist vollständig befestigt

-          auch hier sind gute Möglichkeiten für das Abstellen für Container sowie der Lagerung von Schüttgütern

-          Zufahrt und Einfriedung sind vorhanden

-          die Halle kann mit großen Fahrzeugen befahren werden

-          günstigste Investition

 

Nachteile

-          Kauf der Immobilie

 

Größe: 4.936 m²

Halle:        964 m²

 

Erforderliche Maßnahmen:

 

-          Grunderwerbskosten         97.123 €

-          Baugenehmigungsverfahren, Planung       14.000 €

-          Revision Elektroanlage           8.000 €

-          Einrichtung Sozialräume, Toiletten nach ArbStättV     30.000 €

-          Einbau Heizung           25.000 €

gesamt: 174.123 €

 

Durch den Landkreis Barnim ist die Einrichtung eines Wertstoffhofes im Bereich Oderberg geplant. Denkbar ist, die Hälfte der Lagerhalle und des Grundstückes zu diesem Zweck an den Landkreis zu vermieten. Realistisch wären monatliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.036 € (12.432 € p.a.). In einem Zeitraum von gut 13 Jahren könnten somit die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Amtes amortisiert sein.

 

 

Variante 3 - Neubau in zentraler Lage in Oderberg, z.B. neben der Feuerwehr

 

 

Vorteile:

-          wirtschaftlich sinnvolle Anordnung der Bereiche

 

Nachteile:

-          wegfallende Bauparzellen für Bauwillige

 

Größe (z.B. Flurstück 163):  1.825 m²

 

Erforderliche Maßnahmen:

 

-          Einfriedung mit Toranlage        11.600 €

-          Baugenehmigung Planungskosten       52.670 €

-          Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 21 m      30.000 €

-          Befestigung der Hoffläche, Pflasterung 1.516 m²     38.750 €

-          Neubau Sozialgebäude/Werkstatt 120 m²    168.000 €

gesamt: 301.020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante 3 - Schließung des Standortes Oderberg und Unterbringung in Britz

 

 

Vorteile

-          Gemeinsamer Standort

-          Hohe Flexibilität mit dem Einsatz der technischen Ausstattung sowie dem Einsatz der Mitarbeiter

-          Standort im Gewerbegebiet

Nachteile

-          deutlich höherer Anteil von Fahrzeit der Mitarbeiter

-          der Winterdienst kann dann in weiter entfernten Orten nicht gewährleistet werden

-          erhöhte Reaktionszeit bei Gefahrenabwehr

-          der Standort Britz müsste entsprechend dem Platzbedarf ausgebaut werden,

-          es wären zusätzliche Garagen für die Technik notwendig

-          dies würde die Kapazitäten des Außengeländes deutlich beeinträchtigen

 

Erforderliche Maßnahmen:

-          Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 15 m      25.000 €

-          Erweiterung der sanitären Anlagen/Umkleideräume     12.000 €

-          Baugenehmigung Planungskosten         8.000 €

gesamt:   45.000 €

Aber: Die zusätzlichen Kosten der Fahrzeit, um die weiter entfernten Orte im Amtsbereich zu erreichen sind zu berücksichtigen. Diese könnten jährlich bei 220 Arbeitstagen und jeweils zwei Mitarbeitern in zwei Fahrzeugen nach eigenen Schätzungen ca. 17.000 € bis 34.000 € betragen. Diese Variante scheidet aus Sicht der Amtsverwaltung aus, da die zusätzlichen fixen Kosten und auch die erhöhten Reaktionszeiten nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht hinnehmbar sind.