Vorlage - AA-043/2017 IV
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Sachverhalt: Der gemeindliche Bauhof ist ein moderner Dienstleistungsbetrieb mit vielfältigen Aufgaben. Die Gemeinde stellt ihren Bürgern für eine bedarfsgerechte und lebenswerte Infrastruktur zahlreiche Einrichtungen zur Verfügung. Mit einem nicht unerheblichen Pflege- und Instandhaltungsaufwand sind die Funktionen der gemeindlichen Liegenschaften, Einrichtungen und Anlagen rund um die Uhr und zu jeder Jahreszeit mit einem gut ausgestatteten und optimal organisierten Unterhaltungs- und Wartungsdienst zu gewährleisten. Hierfür sind die Mitarbeiter des Bauhofes zuständig und im Einsatz. Der Baubetriebshof verfügt über zwei Standorte. Einer befindet sich in der Herrmannstraße in Britz, der andere neben der Sporthalle in Oderberg. Während die Unterbringung in Britz durchaus als gut bezeichnet werden kann, ist die Situation in dem 24 km entfernten Oderberger Standort als höchst unbefriedigend zu bezeichnen. Bei einer Begehung im Herbst 2016 durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde u.a. festgestellt: „Zwei Deckenbalken sind verfault und dadurch instabil. Das Dach wurde mit Asbestplatten eingedeckt. Es gibt im gesamten Bauhofbereich keinen Wasseranschluss. Duschen stehen nicht zur Verfügung. Um Hände zu waschen oder Kaffe zu bereiten werden Kunststoffkanister, die in einem anderen Objekt mit Wasser gefüllt werden, genutzt. Als Toilette wird ganzjährig ein auf dem Gelände stehende Dixie –WC genutzt. Der Aufenthaltsbereich wird durch einen elektrischen Heizkörper beheizt. In den Räumen gibt es keine Heizung. Der Bodenbelag ist beschädigt, weist Unebenheiten auf, ist teilweise nicht befestigt. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei muss er alle Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen . . .“ Der derzeit bestehende Zustand des BBH-Standortes Oderberg ist nicht vertretbar. Für eine dauerhafte Lösung bieten sich mehrere Varianten an, die nachstehend dargestellt werden. Aufgabe wird es dabei sein, die wirtschaftlichste Lösung zu finden. Varianten:
Variante 1 - Ertüchtigung des bestehenden Standortes
Vorteile - zentraler Standort - das Platzangebot ist auskömmlich vorhanden - perspektivisch ist eine Verlagerung der Sozialräume in benachbarte Sporthalle möglich
Nachteile - kostenintensiver Sanierungsaufwand - befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmales (Sporthalle) - zusätzliche Flächenbefestigung notwendig - zusätzliche Gebäude für Fahrzeuge und Lager (Streusand) notwendig - Zuwegung erfolgt durch ein Wohngebiet - noch keine Zuordnung, Rechtsträger „Rat der Stadt Oderberg“
Größe: ca. 2.660 m²
Erforderliche Maßnahmen:
- Abriß von 4 Garagen und Entsorgung 3.500 € - Befestigung der Hoffläche, Pflasterung 2.000 m² 51.000 € - Dachinstandsetzung, 290 m² 29.000 € - Gebäudeertüchtigung, 290 m² 435.000 € - Einbau Heizung 25.000 € - Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 21 m 30.000 € - Einbau von sanitären Anlagen 9.500 € - Baugenehmigung/Planungskosten 59.400 € gesamt: 616.900 €
Alle angegebenen Preise sind geschätzt.
Variante 2 - Kauf der ehemaligen Möbelhalle an der „Schwedter Straße“ (B158)
Vorteile - gute Bausubstanz - Standort außerhalb der Wohnbebauung - vertretbarer geringer Aufwand für die Schaffung von Aufenthaltsräumen und sanitären Einrichtungen - die Platzverhältnisse sind ausreichend - es ist genügend Platz für Werkstatt, Fahrzeuge sowie der Einlagerung von Streusand vorhanden - Außenbereich ist vollständig befestigt - auch hier sind gute Möglichkeiten für das Abstellen für Container sowie der Lagerung von Schüttgütern - Zufahrt und Einfriedung sind vorhanden - die Halle kann mit großen Fahrzeugen befahren werden - günstigste Investition
Nachteile - Kauf der Immobilie
Größe: 4.936 m² Halle: 964 m²
Erforderliche Maßnahmen:
- Grunderwerbskosten 97.123 € - Baugenehmigungsverfahren, Planung 14.000 € - Revision Elektroanlage 8.000 € - Einrichtung Sozialräume, Toiletten nach ArbStättV 30.000 € - Einbau Heizung 25.000 € gesamt: 174.123 €
Durch den Landkreis Barnim ist die Einrichtung eines Wertstoffhofes im Bereich Oderberg geplant. Denkbar ist, die Hälfte der Lagerhalle und des Grundstückes zu diesem Zweck an den Landkreis zu vermieten. Realistisch wären monatliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.036 € (12.432 € p.a.). In einem Zeitraum von gut 13 Jahren könnten somit die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Amtes amortisiert sein.
Variante 3 - Neubau in zentraler Lage in Oderberg, z.B. neben der Feuerwehr
Vorteile: - wirtschaftlich sinnvolle Anordnung der Bereiche
Nachteile: - wegfallende Bauparzellen für Bauwillige
Größe (z.B. Flurstück 163): 1.825 m²
Erforderliche Maßnahmen:
- Einfriedung mit Toranlage 11.600 € - Baugenehmigung Planungskosten 52.670 € - Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 21 m 30.000 € - Befestigung der Hoffläche, Pflasterung 1.516 m² 38.750 € - Neubau Sozialgebäude/Werkstatt 120 m² 168.000 € gesamt: 301.020 €
Variante 3 - Schließung des Standortes Oderberg und Unterbringung in Britz
Vorteile - Gemeinsamer Standort - Hohe Flexibilität mit dem Einsatz der technischen Ausstattung sowie dem Einsatz der Mitarbeiter - Standort im Gewerbegebiet Nachteile - deutlich höherer Anteil von Fahrzeit der Mitarbeiter - der Winterdienst kann dann in weiter entfernten Orten nicht gewährleistet werden - erhöhte Reaktionszeit bei Gefahrenabwehr - der Standort Britz müsste entsprechend dem Platzbedarf ausgebaut werden, - es wären zusätzliche Garagen für die Technik notwendig - dies würde die Kapazitäten des Außengeländes deutlich beeinträchtigen
Erforderliche Maßnahmen: - Neubau Fahrzeug/Lagerhalle 9 m x 15 m 25.000 € - Erweiterung der sanitären Anlagen/Umkleideräume 12.000 € - Baugenehmigung Planungskosten 8.000 € gesamt: 45.000 € Aber: Die zusätzlichen Kosten der Fahrzeit, um die weiter entfernten Orte im Amtsbereich zu erreichen sind zu berücksichtigen. Diese könnten jährlich bei 220 Arbeitstagen und jeweils zwei Mitarbeitern in zwei Fahrzeugen nach eigenen Schätzungen ca. 17.000 € bis 34.000 € betragen. Diese Variante scheidet aus Sicht der Amtsverwaltung aus, da die zusätzlichen fixen Kosten und auch die erhöhten Reaktionszeiten nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht hinnehmbar sind.
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