Vorlage - AA-046/2017
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Amtsausschuss beschließt entsprechend des Vorschlags des Amtsdirektors die Bestellung des Kameraden René Dörbandt zum Amtswehrführer, des Kameraden Peer Winkels zum 1. stellvertretener Amtswehrführer und des Kameraden Christian Tietsch zum 2. stellvertretener Amstwehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre.
Sachverhalt: Im Juni 2017 endete die Amtszeit des Amtswehrführers, René Dörbandt, und des Stellvertreters, Peer Winkels. Aus diesem Grund wurde durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger des örtlichen Brandschutzes, eine Anhörung durchführt. In die Anhörung waren gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) die Führungskräfte (in den örtlichen Feuerwehreinheiten eingesetzte Gruppenführer und Zugführer, sowie Ortswehrführer) einzubeziehen.
Am 17.05.2017 fand die Anhörung der Führungskräfte zur Bestellung der Amtswehrführung und ihrer Stellvertretung statt. Die Kandidaten erhielten die Möglichkeit, sich vor der Anhörung vorzustellen und ggf. Fragen der Kameradinnen und Kameraden zu beantworten.
Dem vorliegenden Ergebnis der Anhörung, sowie dem steigenden Bedarf entsprechend, wird folgende Besetzung im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre durch den Amtsdirektor vorgeschlagen:
Amtswehrführer René Dörbandt
1. stellvertretener Amtswehrführer Peer Winkels
2. stellvertretener Amstwehrführer Christan Tietsch
Die Entscheidung zur Bestellung der Amtswehrführung und ihrer Stellvertretung trifft gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 der Träger des örtlichen Brandschutzes im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Barnim.
Das Benehmen mit dem Kreisbranmeister wurde mit Schreiben vom 19.06.20.17 (Anlage 1) mit folgenden Hinweisen hergestellt: Der Kamerad Christian Tietsch hat innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Qualifikationen (Wehrführerlehrgang und Verbandsführer) gemäß § 4 Abs. 3 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) zu erwerben.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung entscheidet der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |