Vorlage - AA-046/2017

 
 
Betreff: Bestellung der Amtswehrführung im Ehrenbeamtenverhältnis
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
06.07.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017-06-19 KBM Benehmen

Der Amtsausschuss beschließt entsprechend des Vorschlags des Amtsdirektors die Bestellung des Kameraden René Dörbandt zum Amtswehrführer, des Kameraden Peer Winkels zum 1. stellvertretener Amtswehrführer und des Kameraden Christian Tietsch zum 2. stellvertretener Amstwehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre.

 

 


Sachverhalt:

Im Juni 2017 endete die Amtszeit des Amtswehrführers, René Dörbandt, und des Stellvertreters, Peer Winkels. Aus diesem Grund wurde durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Träger des örtlichen Brandschutzes, eine Anhörung durchführt. In die Anhörung waren gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2  des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) die Führungskräfte (in den örtlichen Feuerwehreinheiten eingesetzte Gruppenführer und Zugführer, sowie Ortswehrführer) einzubeziehen.

 

Am 17.05.2017 fand die Anhörung der Führungskräfte zur Bestellung der Amtswehrführung und ihrer Stellvertretung statt.

Die Kandidaten erhielten die Möglichkeit, sich vor der Anhörung vorzustellen und ggf. Fragen der Kameradinnen und Kameraden zu beantworten.

 

Dem vorliegenden Ergebnis der Anhörung, sowie dem steigenden Bedarf entsprechend, wird folgende Besetzung im Ehrenbeamtenverhältnis für sechs Jahre durch den Amtsdirektor vorgeschlagen:

 

Amtswehrführer    René Dörbandt

 

1. stellvertretener Amtswehrführer  Peer Winkels

 

2. stellvertretener Amstwehrführer  Christan Tietsch

 

Die Entscheidung zur Bestellung der Amtswehrführung und ihrer Stellvertretung trifft gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 der Träger des örtlichen Brandschutzes im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Barnim.

 

Das Benehmen mit dem Kreisbranmeister wurde mit Schreiben vom 19.06.20.17 (Anlage 1) mit folgenden Hinweisen hergestellt:

Der Kamerad Christian Tietsch hat innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Qualifikationen (Wehrführerlehrgang und Verbandsführer) gemäß § 4 Abs. 3 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) zu erwerben.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung entscheidet der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-06-19 KBM Benehmen (289 KB)