Vorlage - NI-073/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Aufhebung des in der Sitzung am 11.05.2017 gefassten Beschlusses NI-048/2017. Aufgrund der knappen Parkmöglichkeiten in der Finowstraße erarbeitete das Ordnungsamt einen Vorschlag, der das teilweise halbseitige Parken auf dem Gehweg erlauben sollte.
In der Sitzung vom 11.05.2017 beschloss die Gemeindevertretung mit Beschluss NI-048/2017 nachfolgendes:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, in der Finowstraße im Bereich der Hausnummer 42 und 46 das halbseitige Parken auf dem Gehweg. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, alle notwendigen Anträge bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.“
Bisher wurde vom Ordnungsamt und von der Unteren Straßenverkehrsbörde davon ausgegangen, dass es sich bei den Flächen mit abgesenktem Bordstein aufgrund der farblichen Abgrenzung dieser Fläche zur Fahrbahn um einen Gehweg handelt. Diese Auffassung wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 28.06.2017 von der Unteren Straßenverkehrsbehörde nach eingehender Prüfung revidiert. Es handelt sich hier aufgrund des abgesenkten Bordsteins nicht um einen Gehweg, sondern um eine Mischverkehrsfläche. Auf dieser können die Fahrzeuge selbstverständlich parken. Demnach wäre es hier nicht notwendig ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu beantragen.
Fazit:
In der Finowstraße ist es erlaubt, sein Fahrzeug auf die rötlich hervorgehobenen Flächen mit abgesenktem Bordstein abzustellen. Des Weiteren ist es auch zulässig, sein Fahrzeug auch halbseitig auf diesen Flächen zu parken, sofern eine Mindestfahrbahnrestbreite von 3,05 Metern gewährleistet werden kann, sodass Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge die Straße ungehindert passieren können.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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