Vorlage - HO-024/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Errichtung einer Bushaltestelle in der Hauptstraße (B 167) in Hohenfinow,
a) auf Kosten der Gemeinde (Fördermöglichkeiten sind zu nutzen und nach Vorlage der Kosten ist die Maßnahme der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen).
b) soweit der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim beantragt im Auftrag der Barnimer Busgesellschaft als Verkehrsunternehmen die Errichtung einer neuen Haltestelle in der Hauptstraße (B167) in Hohenfinow. An dem bestehenden Standort soll eine Doppelnutzung erfolgen und die Haltestelle in der Niederfinower Straße ersetzen. Die Planung soll angelehnt an die Bushaltestelle in Zerpenschleuse erfolgen. Es müsste hier somit auf dem Grundstück der Gemeinde Hohenfinow (Gemarkung: Hohenfinow, Flur: 4, Flurstück: 302) eine Mittelinsel errichtet und die Fahrbahn hergerichtet werden. Eine Klärung, wer die Kosten einer solchen Errichtung tragen muss, wird zeitnah erfolgen.
Da derzeit noch keinerlei Kenntnisse über die Kostentragungspflicht vorliegen, jedoch bis zum 21.07.2017 (Fristverlängerung beantragt bis 03.08.2017) eine Stellungnahme der Gemeinde für die Untere Straßenverkehrsbehörde vorliegen soll, ist eine grundsätzliche Entscheidung der Gemeinde zur vorgenannten Maßnahme erforderlich.
Bei einer Vor-Ort-Besichtigung am 31.03.2017 wurde mit einem Linienbus geprüft wie die Sichtverhältnisse sind. Hierbei konnten keine Probleme sowohl für den Bus- als auch für den übrigen Fahrzeugverkehr festgestellt werden.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung für eine weitere Haltestelle (Vz. 224) an diesem Standort kann erst erfolgen, soweit die Planung und auch die Umbauarbeiten abgeschlossen sind.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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