Vorlage - BR-050/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage. Sachverhalt:
Auf Grund zahlreicher gesetzlicher Änderungen, Gerichtsentscheidungen und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen (zum Beispiel bei der Kalkulation der Kostenbeiträge für Kindertagesein- richtungen) ist das Satzungsrecht für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz neu zu ordnen. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Die Tagespflege liegt nicht mehr in der Zuständigkeit der Gemeinde und die Satzungen wurden durch die Gemeindevertretung bereits im Januar 2016 aufgehoben.
Im Zuge von Änderungen im Sozialgesetzbuch, die wiederum auf das Kitagesetz des Landes Brandenburg ausstrahlen und unter Berücksichtigung einer erstmaligen realistischen Kalkulation der Kostenbeiträge, ergeben sich Änderungen im Bereich der anteiligen Beitragsfinanzierung der Einrichtungen durch die Personensorgeberechtigten, so dass die Beitragssatzung neu zu regeln ist. Unter diesem Aspekt ist auch die Nutzungssatzung zu überprüfen und zu ändern.
Der vorliegende Entwurf reduziert die Nutzungssatzung auf das Notwendige, also Inhalte, bei denen die Gemeinde tatsächlich Gestaltungsspielraum hat. Der Rahmen ist durch das Sozialgesetzbuch, das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg und andere Normen vorgegeben. Punkte wie »Begriffsbestimmung« wurden entfernt, da nicht notwendig. Andere, die konkrete Fest-legungen für eine Einrichtung treffen (Öffnungszeiten, Haftung) wurden in die jeweiligen Hausord-nungen ausgelagert. Diese sind zwar geltendes Recht der Gemeinde, jedoch nicht direkter Be- standteil der Satzung, so dass hier flexibler Änderungen vorgenommen werden können.
Geändert wurde der Verweis auf den Rechtsanspruch (§ 2), dieser enthält nun auch die konkrete Festlegung, dass Kinder aus anderen Gemeinden nur in einer Einrichtung aufgenommen werden, wenn diese zu weniger als 90 % ausgelastet ist. Weiterhin wurde die Kündigung des Nutzungsverhältnisses erweitert und neu formuliert (§ 8).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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