Vorlage - BR-052/2017

 
 
Betreff: Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.08.2017 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BR-052-2017 Anlage 1 Satzung Mittagessen Britz (Entwurf)
BR-052-2017 Anlage 2 Kalkulation Zuschuss Mittagessen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 17 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (KitaG) haben die Personensorgeberechtigten » […] Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).«

 

Die Gemeinde Britz bedient sich bei der Versorgung der Einrichtungen mit Mittagessen eines Dienstleisters (Caterer). Die Personensorgeberechtigten schließen mit dem Caterer einen Vertrag ab und zahlen den Zuschuss in Höhe von derzeit 1,87 Euro direkt an diesen. Die Gemeinde selbst trägt die verbleibenden Kosten pro Mittagessen und entrichtet diese ebenfalls an den Caterer. Die Rechtmäßigkeit dieser Verfahrensweise wurde zwischenzeitlich auch vom OVG Berlin-Brandenburg bestätigt (OVG 6 B 87.15, 2016).

 

Die Personensorgeberechtigten haben also nicht die vollen Kosten der Mittagsverpflegung zu tragen, sondern sind in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu beteiligen. Die genaue Höhe dieses Anteils ist gesetzlich nicht festgelegt und kann nach verschiedenen Methoden kalkuliert werden. In diesem Fall wurde die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen auf Grundlage der tatsächlichen Portions-Kosten des Caterers berechnet. Dabei wurden Kosten die bei der Essenzubereitung im Haushalt der Personenberechtigten nicht anfallen (wie zum Beispiel Personalkosten) vernachlässigt. Die Kalkulation ist der Anlage 2 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 7.200 Euro

3651108-20301-5318001

2018 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BR-052-2017 Anlage 1 Satzung Mittagessen Britz (Entwurf) (13 KB)    
Anlage 2 2 BR-052-2017 Anlage 2 Kalkulation Zuschuss Mittagessen (36 KB)