Vorlage - BR-035/2014
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Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Einzelauszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden sollen. Der Finanzbedarf für den Neubau der Kindertagesstätte übersteigt die bisher in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014-2017 in den ersten Kostenschätzungen veranschlagten Beträge um 1.100.000 EUR (siehe auch Nachtragshaushaltsplanung).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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