Vorlage - BR-035/2014

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
19.05.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Einzelauszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden sollen.

Der Finanzbedarf für den Neubau der Kindertagesstätte übersteigt die bisher in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2014-2017 in den ersten Kostenschätzungen veranschlagten Beträge um 1.100.000 EUR (siehe auch Nachtragshaushaltsplanung). 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

siehe HH-Plan und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung  2014  

 

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Kreditneuaufnahme 2.000.000 EUR

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen