Vorlage - BR-053/2017 IV
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Sachverhalt: Der Landesbetrieb Straßenwesen teilt in seinem Schreiben vom 10.07.2017 Nachfolgendes mit:
„hinsichtlich lhrer Anfrage zur Verkehrssicherung der L 237 nehme ich wie folgt Stellung. Die Straßenmeisterei Eberswalde hat im Zuge eines Vororttermins die Lage dem fachlich zuständigen Sachgebiet Verkehrstechnik Ost vorgestellt. lm Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich hierbei um keine Gefahrenstelle handelt und die Errichtung einer Schutzplanke bei Wegräumung der Baken nicht erforderlich ist. Es wird keine weitere Absicherung des Regenrückhaltebeckens geben, denn das Zeichen 295 StVO i. V. m. den Leitpfosten am linken und rechten Fahrbahnrand entsprechen hier den Anforderungen der RPS (Richtlinie für den Einsatz passiver Schulzeinrichtungen).“
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