Vorlage - BR-053/2017 IV

 
 
Betreff: L 237, Absicherung des Regenrückhaltebeckens
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
28.08.2017 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Straßenwesen teilt in seinem Schreiben vom 10.07.2017 Nachfolgendes mit:

 

hinsichtlich lhrer Anfrage zur Verkehrssicherung der L 237 nehme ich wie folgt

Stellung. Die Straßenmeisterei Eberswalde hat im Zuge eines Vororttermins die

Lage dem fachlich zuständigen Sachgebiet Verkehrstechnik Ost vorgestellt.

lm Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich hierbei um keine Gefahrenstelle

handelt und die Errichtung einer Schutzplanke bei Wegräumung der Baken nicht

erforderlich ist. Es wird keine weitere Absicherung des Regenrückhaltebeckens

geben, denn das Zeichen 295 StVO i. V. m. den Leitpfosten am linken und

rechten Fahrbahnrand entsprechen hier den Anforderungen der RPS (Richtlinie

für den Einsatz passiver Schulzeinrichtungen).