Vorlage - CH-095/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Umwidmung der Haushaltsmittel 1220101 30100 5431030 in Höhe von 17.800 € zur Verwendung bei 5410101 30100 5431030.
Sachverhalt: Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt ein digitales Straßen-, Baum- und Schilderkataster für alle amtsangehörigen Gemeinden/ Stadt zu erstellen. Um dies umzusetzen ist eine Erfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen im Amtsgebiet notwendig. Hierbei werden zeitgleich nachfolgende Daten aufgenommen: - STVO-Zeichen, wegweisende Beschilderung und Straßennamensschilder - Beleuchtungsmasten - Straßenabläufe - Bäume im Grünstreifen - Bushaltesstellen - Kanaldeckel, Abläufe u.a. Die bei der Befahrung aufgenommenen Ergebnisdaten sind dann im System ARCHIKART/ GIS zu visualisieren und dienen der Mehrfachnutzung in der Verwaltung.
Im Haushalt 2017 wurden unter 1220101 30100 5431030 20.000 € für die Erstellung eines Baumkatasters veranschlagt. Diese Mittel waren für die Erfassung aller Bäume auf öffentlichen Flächen eingeplant. Insbesondere die Merkmale wie Baumart, Baumnummer, lagegenauen Standort, Vitalitätszustand, Baumhöhe, Kronendurchmesser, Stammumfang und Pflanzjahr (Zustandserfassung) sollten erfasst werden. Hiermit würde jedoch noch kein digitales Baumkataster vorgehalten werden. Ein digitales Baumkataster ist jedoch die Basis für gezielte Maßnahmen hinsichtlich der Sanierung, Bestandsentwicklung, Gesunderhaltung sowie des Schutzes der gemeindlichen/ städtischen Bäume. Ein amtsweites Baumkataster ist die Grundlage für ein zukunftsorientiertes Baummanagement. In erster Linie soll das Kataster im Rahmen der Baumkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, zur Erstellung von Statistiken über die Neupflanzungen und Fällungen von Bäumen und über die Anzahl und Zusammensetzung des Bestands an Straßenbäumen und in einzelnen öffentlichen Grünanlagen sowie zu Feststellungen der Vitalität dienen. Die Organisation der Baumkontrolle ist unverzichtbar, um gerichtlichen Vorlageanforderungen keinen Anlass zu Beanstandungen zu geben und haftungsrechtlich und strafrechtlich der Verfolgung zu unterliegen. Ein digitales Baumkataster allein ist für die Belange der Verkehrssicherungspflicht nicht notwendig. Jedoch können mit den zukünfig vorliegenden Daten im Rahmen der Baumkontrolle die Aufzeichnungen zu den Einzelbäumen festgehalten werden, bei denen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen erforderlich sind und die eingeleiteten, gefahrenabwehrenden Maßnahmen dokumentiert werden. Mit der zeitgleichen Erstellung eines digitalen Straßenkatasters eröffnet sich die Möglichkeit, Schäden am Straßenkörper fundiert zu erfassen und daraus eine Prioritätenliste zu entwickeln, nach der dann sukzessive die notwendigen Sanierungsarbeiten vorgenommen werden können. Es ist dann auch besser möglich, die notwendigen Sanierungskosten vorauszuberechnen. Auch ist es von Vorteil, wenn die Amtsverwaltung in Bezug auf einzelne Straßen, Gehwege, Schilder oder Zufahrten genaue Messdaten vorhält. So müssen diese nicht mehr vor Ort erhoben werden. Sie sind dann mit wenigen Mausklicks am Bildschirm erhältlich. Außerdem lassen sich auf Grundlage der der dann vorliegenden Ergebnisdaten Streu- und Räumpläne oder Umleitungen wesentlich effektiver planen. Die im Haushalt 2017 veranschlagten Mittel für die Erstellung eines Baumkatasters (Zustandserfassung) sollen nunmehr für die Erfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen der Gemeinde Chorin umgewidmet werden. Die dann noch notwendigen Kosten für die Zustandserfassung der Bäume werden neu im Haushalt 2018 veranschlagt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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