Vorlage - NI-079/2017

 
 
Betreff: Erfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen und des infrastrukturellen Anlagevermögens an den Landes- und Kommunalstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
28.07.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow      
24.01.2018 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeinde Niederfinow beschließt die Erfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen und des infrastrukturellen Anlagevermögens an den Landes- und Kommunalstraßen. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Leistung auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt ein digitales Straßen-, Baum- und Schilderkataster für alle amtsangehörigen Gemeinden/ Stadt zu erstellen.

Um dies umzusetzen ist eine Erfassung von Bestands- und Zustandsdaten aller kommunaler Straßen im Amtsgebiet notwendig. Hierbei werden zeitgleich nachfolgende Daten aufgenommen:

- STVO-Zeichen, wegweisende Beschilderung und Straßennamensschilder

- Beleuchtungsmasten

- Straßenabläufe

- Bäume im Grünstreifen

- Bushaltesstellen

- Kanaldeckel, Abläufe u.a.

Die bei der Befahrung aufgenommenen Ergebnisdaten sind dann  im System ARCHIKART/ GIS zu visualisieren und dienen der Mehrfachnutzung in der Verwaltung.

 

Im Haushalt 2017 wurden unter 1220101 70100 5431030 15.000 € für die Erstellung eines Baumkatasters veranschlagt. Diese Mittel waren für die Erfassung aller Bäume auf öffentlichen Flächen  eingeplant. Insbesondere die Merkmale wie Baumart, Baumnummer, lagegenauer Standort, Vitalitätszustand, Baumhöhe, Kronendurchmesser, Stammumfang und Pflanzjahr (Zustandserfassung) sollten erfasst werden. Hiermit würde jedoch noch kein digitales Baumkataster vorgehalten werden. Ein digitales Baumkataster ist jedoch die Basis für gezielte Maßnahmen hinsichtlich der Sanierung, Bestandsentwicklung, Gesunderhaltung sowie des Schutzes der gemeindlichen/ städtischen Bäume. Ein amtsweites Baumkataster ist die Grundlage für ein zukunftsorientiertes Baummanagement.

In erster Linie soll das Kataster im Rahmen der Baumkontrolle zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, zur Erstellung von Statistiken über die Neupflanzungen und Fällungen von Bäumen und über die Anzahl und Zusammensetzung des Bestands an Straßenbäumen und in einzelnen öffentlichen Grünanlagen sowie zu Feststellungen der Vitalität dienen.

Die Organisation der Baumkontrolle ist unverzichtbar, um gerichtlichen Vorlageanforderungen keinen Anlass zu Beanstandungen zu geben und haftungsrechtlich und strafrechtlich der Verfolgung zu unterliegen.

Ein digitales Baumkataster allein ist für die Belange der Verkehrssicherungspflicht nicht notwendig. Jedoch können mit den zukünfig vorliegenden Daten im Rahmen der Baumkontrolle die Aufzeichnungen zu den Einzelbäumen festgehalten werden, bei denen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen erforderlich sind und die eingeleiteten, gefahrenabwehrenden Maßnahmen dokumentiert werden.

Mit der zeitgleichen Erstellung eines digitalen Straßenkatasters eröffnet sich die Möglichkeit, Schäden am Straßenkörper fundiert zu erfassen und daraus eine Prioritätenliste zu entwickeln, nach der dann sukzessive die notwendigen Sanierungsarbeiten vorgenommen werden können. Es ist dann auch besser möglich, die notwendigen Sanierungskosten vorauszuberechnen.

Auch ist es von Vorteil, wenn die Amtsverwaltung in Bezug auf einzelne Straßen, Gehwege, Schilder oder Zufahrten genaue Messdaten vorhält. So müssen diese nicht mehr vor Ort erhoben werden. Sie sind dann mit wenigen Mausklicks am Bildschirm erhältlich. Außerdem lassen sich auf Grundlage der der dann vorliegenden Ergebnisdaten Streu- und Räumpläne oder Umleitungen wesentlich effektiver planen.

Da die im Haushalt 2017 veranschlagten Mittel für die Erstellung eines Baumkatasters (Zustandserfassung) nicht verwendet wurden, sind diese im Haushalt 2018 neu zu veranschlagen.

 

Im Jahr 2017 wurden in allen amtsangehörigen Gemeinden Beschlüsse dahingehend gefasst, dass die für die Erstellung des Baumkatasters veranschlagten Haushaltsmittel des Jahres 2017 dahingehend umgewidmet werden, dass das Amt in die Lage versetzt wird, einheitlich für alle Gemeinden ein digitales Straßenkataster vorzuhalten. Die digitale Erfassung ist effektiv und genau, wenn die kommunalen Straßen im unbelaubten Zustand, folglich Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2018 aufgenommen werden. Daher ist eine zeitnahe Beschlussfassung über diese Vorlage dringend notwendig, um eine gesonderte Befahrung der Kommunalstraßen und damit höhere Aufwendungen für den gemeindlichen Haushalt zu vermeiden.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

3.500,00 €

5410101 70100 5431030

2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die Mittel werden im Haushalt des Jahres 2018 veranschlagt.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen