Vorlage - NI-081/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Haushalt des Jahres 2018 für die Herstellung eines Gehweges und von Zusatzbeleuchtung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Zebrastreifens in der Hebewerkstraße. Über die Maßnahmen ist durch gesonderten Beschluss der Gemeindevertretung abzustimmen.
Sachverhalt: Mit Informationsvorlage NI-002/2017 IV wurde die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow darüber informiert, dass die Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel als Querungshilfe in der Hebewerkstraße im Bereich des Schiffshebewerkes oder auch einer Verkehrsinsel nicht unbedingt zielführend ist. Aus diesem Grunde war zu prüfen, ob es eine Alternative mit geringeren Anforderungen gibt. Diese Alternative wäre der sogenannte Zebrastreifen.
Bei dem mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim anberaumten Vor-Ort-Termin am 28.06.2017 wurde die nachfolgend markierte Stelle als einzig geeignete Stelle angesehen:
Zunächst ist hier eine ausreichend gerade Strecke (von beiden Fahrtrichtungen aus) gegeben, die es ermöglicht, die Fußgänger, welche den Zebrastreifen überqueren wollen, rechtzeitig zu erkennen. Des Weiteren befinden sich dort auch keine Bäume, welche die Sicht auf die Fußgänger einschränken könnten. Für die Errichtung eines Zebrastreifens ist es allerdings noch erforderlich, dass dieser einen Anschluss an den Gehweg hat. Auf Seiten der Lieper Schleuse ist jedoch kein Gehweg vorhanden. Dieser müsste erst noch baulich errichtet werden. Des Weiteren bedarf der Zebrastreifen einer gesonderten (helleren) Beleuchtung, sodass die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist. Des Weiteren kommt der meiste Fußgängerverkehr von dem Parkplatz. Der Eingang befindet sich in Höhe der Lieper Schleuse. Würde man nun den Zebrastreifen erst hinter der Zufahrt zur Lieper Schleuse errichten, wäre zwar die Anbindung an den Gehweg gegeben, jedoch stehen 1. dort zu viele Bäume, welche die Sicht auf die Fußgänger verhindern und 2. würden wohl die wenigsten Fußgänger am Eingang zunächst vorbei und über den Zebrastreifen laufen, um dann wieder ein Stück zurück zum Eingang zu gehen. Daher macht es Sinn, den Zebrastreifen von der Dorfmitte aus kommend, vor dem Eingang zu errichten. So die genannten Voraussetzungen vorliegen, steht die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim der Errichtung des Zebrastreifens positiv gegenüber. Des Weiteren müsste noch geprüft werden, inwieweit sich der Landesbetrieb für Straßenwesen an den Kosten der Errichtung des Zebrastreifens beteiligt oder beteiligen muss. Die Kosten für die Errichtung des Gehweges und der Zusatzbeleuchtung müssten von der Gemeinde Niederfinow getragen werden.
Da gegenwärtig weder konkrete Planungen noch Kostenschätzungen vorliegen, ist in den Haushalt des Jahres 2018, ein auskömmlicher (Basis Schätzung) Ansatz für die Herstellung eines Gehweges und der Zusatzbeleuchtung einzustellen. Über die konkrete Maßnahme ist dann durch gesonderten Beschluss durch die Gemeindevertreter abzustimmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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