Vorlage - NI-082/2017

 
 
Betreff: Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Bürgermeister
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
28.07.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow      
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
22.12.2017 
Gemeindevertretung Niederfinow geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Ni-0822017

Der Besitzüberlassungsvertrag zwischen dem Amt und der Gemeinde Niederfinow wird fristgerecht gekündigt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat bereits vor Monaten ein Meinungsbild über die Kündigung des Besitzüberlassungsvertrags des sog. Krafthauses hergestellt und beabsichtigte bis Jahresende zur Einhaltung der Kündigungsfrist den mit dem Amt geschlossenen Besitzüberlassungsvertrag zu kündigen.

 

Durch die bevorstehende Auflösung der Gemeindevertretung besteht die Gefahr, die Kündigungsfrist zu versäumen. Auch verstößt dieser Vertrag gegen das Haushaltsrecht, da eine Gemeinde nicht die Kosten einer freiwilligen Aufgabe des Amtes tragen darf. Zudem verstößt auch das Amt mit dem Krafthaus gegen die Kommunalverfassung, da es diese Aufgabe, die eine der Gemeinde Niederfinow sein müsste, nicht selbst wahrnehmen darf.

 

Zu einer Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde ist es nicht gekommen.

 

 

Dr. Günther Gollner

Bürgermeister

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt, den Beschlussantrag abzulehnen.

 

Die Kündigung des Besitzüberlassungsvertrages vom 27.02.2014  für das Krafthaus Niederfinow ist möglich. Gemäß § 5 des Vertrages würde die Kündigung mit Ablauf des 31.12.2018 wirksam werden. Gleichwohl sollte das Krafthaus nicht isoliert gesehen werden, sondern muss im Komplex mit der Gemengelage Parkplatz Betrachtung finden. Grundsätzliche Überlegungen zur Weiterführung der Bewirtschaftung des Parkplatzes aufgrund des Pachtvertrages mit der WSV gehören dazu.

 

Für die WSV gehört die Förderung des Tourismus nicht zum Kerngeschäft und seit dem Jahre 2006 steht aufgrund einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof der Auftrag für das Informationszentrum Niederfinow im Raum, diese Bereiche alternativen Betriebsformen zuzuführen. Die Herangehensweise, die Gestaltung der Ausschreibung und welche Behörde letztlich für die Durchführung verantwortlich zeichnet, sind noch ungeklärt. Hier sieht sich die WSV nach eigener Einschätzung am Anfang eines Prozesses.

Strategisch angestrebt wird eine gemeinsame Herangehensweise mit einem Partner, der möglichst sämtliche Nebenanlagen betreibt. Hierzu gehört der Parkplatz, die Besucherinformation, Führungen Schiffshebewerk. Auch das Krafthaus soll Berücksichtigung finden, damit das ganze Ensemble aus einer Hand konzeptionell und im Hinblick auf die Vermarktung gestaltet werden kann. Das Konzept soll ergebnisoffen mit dem Ziel einer verbesserten Wirtschaftlichkeit erstellt werden.

 

Denkbar wäre somit der Unterhalt des Parkplatzes, des Informationszentrums der WSV, des Krafthauses, das Angebot von Führungen gebündelt durch die Gemeinde oder einen Dritten. Da die WSV eine Mitbeteiligung vorsieht, aufgrund des Auftrages zur Öffentlichkeitsarbeit,  würde beispielsweise die vorhandene Ausstellung erneuert und gleichzeitig könnte die Gemeinde eigene touristische Schwerpunkte thematisieren. Denkbar wäre auch die Ansiedlung der TI aus dem Krafthaus in die Besucherinformation. Das Krafthaus könnte nach Abklärung bzw. Ablauf der Fördermodalitäten einer anderen Nutzung zugeführt werden – wobei die Funktion als technisches Denkmal des Schiffshebewerkes unangetastet sein soll.

 

Der Betrieb des Informationszentrums ist mit einem jährlichen Defizit (Kosten für Unterhaltung und Betrieb) verbunden. Dieses Defizit wird komplett mit den Eintrittsgeldern ausgeglichen. In den letzten 5 Jahren war nachweisbar eine Kostenneutralität gegeben. Unter der Voraussetzung des beizubehaltenden Verlustausgleiches wäre der Betrieb des Informationszentrums risikoarm. Zumal das Eigentum auch beim Bund bliebe. Somit würden die Abschreibungen auch keine Wirkung als Aufwand im kommunalen Ergebnishaushalt entfalten.

Es besteht noch großes touristisches oder wirtschaftliches Erweiterungspotential. Die hohe Nachfrage nach Führungen wird derzeit nur durch informelle Angebote gedeckt.  Es gibt keinen Anleger für Sportboote in Niederfinow. Spätestens mit der Realisierung des Produktes der „Berlin-Oder-Umfahrt“ in 2018 bestünde Bedarf hierfür. Eine Genehmigung hierfür scheint denkbar. Die Eintrittsgebühren zum Schiffshebewerk sollten vom künftigen Betreiber moderat erhöht werden. Der große Besprechungsraum im Besucherzentrum könnte durch Verpachtungen oder kommunale Nutzungen einen Deckungsbeitrag leisten. Auch das Krafthaus lässt sich trotz Beibehaltung der musealen Ausrichtung mit kommerziellen Ideen kombinieren (z.B. Fachführungen). Schließlich steckt auch der Vertrieb von beispielsweise Merchandising-Produkten noch in den Kinderschuhen.

 

Trotz der eingangs beschriebenen Unklarheit über die generelle Vorgehensweise zur Vergabe des Areals nach dem Jahr 2018 kann konstatiert werden, dass Entscheidungen mit den Vertragspartnern gemeinschaftlich auf einen guten Weg gebracht werden sollen. Das folgende Szenarium wäre eine denkbare Handlungsoption:

Die Gemeinde betreibt Parkplatz, Besucherinformation, Krafthaus ganzheitlich und entwickelt das benannte Areal touristisch weiter. Eine Mitbetreibung des Besucherinformationszentrums durch das WSV für  aktuelle Ausstellungen zur WSV, wird ausdrücklich begrüßt. Das Eigentum verbleibt bei der WSV.

 

Sollte dieser Weg für Niederfinow nicht gangbar sein, müsste über alternative Betreibermodelle nachgedacht werden. Denkbar bliebe eine Einbindung des Amtes bei der Bewältigung dieser Aufgabe. Aber auch der eventuell im Zusammenhange mit der Übertragung der Schleusen am Finowkanal zu gründende Zweckverband käme grundsätzlich als Aufgabenträger neben den verschiedensten privatrechtlich organisierten Betreibern infrage. Wichtig wäre mit Bezug auf das Risikomanagement eine ausreichende Liquidität der Partner zur Betreibung der wassertouristischen Projekte, um Einnahmeschwankungen ausgleichen zu können. Die WSV wird mit dem jeweiligen Partner ein gemeinsames Beratungsgremium gründen, in dem sich vor allem konzeptionellen und investiven Fragestellungen gewidmet wird. Nach dem Verständnis der WSV wären vom künftigen Betreiber anteilig Investitionen einzubringen. Dies betrifft vor allem die Erweiterung der Sanitäranlagen, der Ausgestaltung des Kassensystems und auch des gastronomischen Angebotes. Auch über den Umgang mit späteren Instandsetzungsmaßnahmen wie beispielsweise die Wegeunterhaltung oder die Gestaltung der Ausstellungen muss Einigkeit erzielt werden.

 

Um diesen Weg gemeinsam mit  der WSV zu beschreiten, ist eine klare Bedarfsartikulation der Gemeinde Niederfinow zur Zusammenarbeit erforderlich. Dieser Tage kam der Fördermittelbescheid für die Konzepterstellung Niederfinow 2025. Mit diesem Konzept soll auch die künftige Bewirtschaftung des Areals mit beleuchtet werden. Unter diesem Lichte wäre eine Kündigung des Krafthausvertrages durch Niederfinow kein klares Bekenntnis zur Parkplatzbewirtschaftung. Bisher werden Parkplatz und Krafthaus als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Die Steuerlast auf die Gewinne des Parkplatzes wird durch das negative Bewirtschaftungsergebnis des Krafthauses deutlich verringert. Nur die Gesamtbewirtschaftung des Areals macht konzeptionell ein Sinn.

 

 

Amtsdirektor Jörg Matthes


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Ni-0822017 (575 KB)