Vorlage - BR-037/2014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt die vom Architektenbüro Angelis und Partner Architekten GbR erstellte Variante, auf deren Grundlage die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden sollen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte in den Jahren 2014 / 2015 gefasst.
In Vorbereitung der Umsetzung des Vorhabens wurde zunächst durch das Team der Kita Britz in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachdienst 10 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg der Bedarf ermittelt (Anzahl der benötigten Kita-Plätze: 80) und ein einfaches Raumkonzept erarbeitet.
Auf Grundlage dieser Vorarbeiten und im Ergebnis von Vorgesprächen sowie Besichtigungen der örtlichen Lage wurden durch das Architektenbüro Angelis & Partner Architekten GbR drei mögliche Varianten für die Anordnung des Neubaus der Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück und die Einordnung des Baukörpers in die bestehende Umgebungsbebauung erarbeitet.
Im Zuge einer weiteren Diskussionsrunde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Britz, der Leiterin der Britzer Kindertagesstätte und den zuständigen Vertretern der Amtsverwaltung wurde die als Anlage beigefügte Variante als die sinnvollste, praktikabelste und architektonisch sowie städtebaulich beste Variante herausgearbeitet. Diese entspricht auch den Erfordernissen und Vorstellungen des beteiligten Kita-Teams.
Diese Entscheidung zur Festlegung der Variante ist Grundlage zur weiteren planungsrechtlichen Bearbeitung. Der Neubau der Kita Britz soll im Gebiet des Bebauungsplans „Eisengießerei Britz“ erfolgen. Die zur Bebauung angedachte Fläche ist im B-Plan tlw. als Mischgebiet und tlw. als Gewerbegebiet festgeschrieben. Der Neubau einer Kita im Mischgebiet / Gewerbegebiet wäre grundsätzliche zulässig. Hier sind jedoch die speziellen Festsetzungen des B-Plan „Eisengießerei Britz“ zur baulichen Nutzung und zu den ausgewiesenen Baufeldern maßgeblich und zu beachten.
Zur Klärung der vorgenannten Sachverhalte bedarf es einer weiteren Prüfung durch die Verwaltung unter Einbeziehung des Landkreises Barnim.
Im Ergebnis dessen ist es nicht ausgeschlossen, dass weitere Anpassungen bzw. Änderungen der Kubatur und der Lage notwendig sein könnten.
Nach der Kostenschätzung (nach DIN 276) des Architektenbüros Angelis & Partner Architekten GbR vom 09.05.2014 (Entwurfskonzept) belaufen sich die zu erwartenden Gesamtkosten für die Realisierung des Neubaus der Kindertagesstätte Britz auf Grundlage der hier vorgestellten Variante auf ca. 2.050.000 €.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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