Vorlage - AA-054/2017

 
 
Betreff: Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
07.09.2017 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen     
Sozialausschuss Amt Vorberatung
Amtsausschuss Entscheidung
Anlagen:
2017-09 Kostenbeitragssatzung Amt
2010-03-01 Kitagebührensatzung Amt BCO

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die »Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 


Sachverhalt:

 

Auf Grund zahlreicher gesetzlicher Änderungen, Gerichtsentscheidungen und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen (zum Beispiel bei der Kalkulation der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen) ist das Satzungsrecht für die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg neu zu ordnen. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen sich wie folgt dar:

 

bisher

neu

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AA-054/2017)

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertagestätten in der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AA-056/2017)

-

Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (AA-055/2017)

 

Im Zuge von Änderungen im Sozialgesetzbuch, die wiederum auf das Kitagesetz des Landes Brandenburg ausstrahlen und unter Berücksichtigung einer erstmaligen realistischen Kalkulation der Kostenbeiträge, ergeben sich Änderungen im Bereich der anteiligen Beitragsfinanzierung der Einrichtungen durch die Personensorgeberechtigten, so dass die Beitragssatzung neu zu regeln ist. Unter diesem Aspekt ist auch die Nutzungssatzung zu überprüfen und zu ändern.

 

Der vorliegende Entwurf reduziert die Nutzungssatzung auf das Notwendige, also Inhalte, bei denen der Träger tatsächlich Gestaltungsspielraum hat. Der Rahmen ist durch das Sozialgesetzbuch, das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg und andere Normen vorgegeben. Punkte wie »Begriffsbestimmung« wurden mangels Notwendigkeit entfernt. Andere Punkte, die konkrete Festlegungen für eine Einrichtung treffen (Öffnungszeiten, Haftung usw.) wurden in die jeweiligen Hausordnungen ausgelagert. Diese sind zwar geltendes Recht, jedoch nicht direkter Bestandteil der Satzung, so dass hier flexibler Änderungen vorgenommen werden können.

 

Weiterhin wurde die Kündigung des Nutzungsverhältnisses erweitert und neu formuliert (§ 8).


Finanzielle Auswirkungen

ja      nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-09 Kostenbeitragssatzung Amt (43 KB)    
Anlage 2 2 2010-03-01 Kitagebührensatzung Amt BCO (918 KB)