Vorlage - CH-099/2017

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Serwester Dorfstraße (Ortsdurchfahrt) im OT Serwest
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
31.08.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, auf der Grundlage der geprüften Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Serwester Dorfstraße (Ortsdurchfahrt) im OT Serwest gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter:

 

 

Firma

Elektro-Schröder GmbH

Wriezener Str. 49

16259 Bad Freienwalde

 

den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat in ihrer Sitzung am 23.05.2017 das Bauprogramm „Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Serwester Dorfstraße (Ortsdurchfahrt) im OT Serwest“ beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die Leistungen zur Umsetzung des Bauprogramms öffentlich auszuschreiben.

 

Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung erfolgte am 28.07.2017 im Vergabemarktplatz Brandenburg und am 01.08.2017 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost) sowie am 07.08.2017 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin.

 

Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg zur Verfügung gestellt und von  4 Firmen abgefordert.

 

Zur Submission, die am 16.08.2017 in der Amtsverwaltung durchgeführt wurde, lagen 4 Angebote vor.

 

Bieter

Angebotssumme brutto (rechnerisch geprüft)

1

113.123,76 €

2

119.450,00 €

3

167.045,24 €

4

115.295,26 €

 

Die Wertung der einzelnen Angebote erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind,
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht,
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote gemäß VOB/A gültig sind.

Es liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor.

 

Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen der Bieter liegen vollständig vor. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.

 

Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zu einander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung bei allen Bietern gewesen ist. Die Firmen sollten dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.

 

Da die in der Wertung verbliebenen Angebote vom Inhalt her gleich sind, es keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gibt, ist nach § 16 d VOB/A im vorliegenden Fall das wirtschaftlichste Angebot dasjenige mit dem niedrigsten Preis.

 

Die Firma Elektro-Schröder GmbH, Wriezener Straße 49, 16259 Bad Freienwalde hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben. Die Angebotssumme liegt bei 113.123,76 €.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

113.123,76 €

5410202-30601-0961010

2017/2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

HH-Jahr 2017:              119.000 €

 

Finanzplanung 2018:      48.000 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen