Vorlage - AA-057/2017 IV

 
 
Betreff: Anfragen des Amtsausschusses zur Durchführung von baulichen Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
07.09.2017 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Im Amtsausschuss am 06.07.2017 erfolgte eine Information bezüglich der Haushaltsdurchführung 2017 zu den baulichen Maßnahmen mit Feuerwehrbezug. Hierzu ergaben sich hinsichtlich der Notwendigkeit der Dacheindeckung und der Sanierung der Sedimentationsanlage des Feuerwehrgerätehauses Britz Anfragen.

Sedimentationsanlage = Leichtflüssigkeitsabscheideranlage

Eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage besteht aus folgenden Anlagenteilen:-Schlammfang -Benzin-/Ölabscheider -ggf. Koaleszenzabscheider –Kontrollprobenahmeschacht.

Für diese ist eine monatliche Eigenkontrolle (Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigeit im Abscheider, Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum, Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und ggf. vorhandene Alarmeinrichtungen, Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz bei Wasserdurchfluss um eine Verstopfung erkennen zu können, Beseitigung festgestellter Mängel), eine halbjährliche Wartung (Maßnahmen der Eigenkontrolle (s.o.), Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung auf Beschädigung, Entleerung und Reinigung der Anlage bei Bedarf, Reinigung der Probennahmeeinrichtung) notwendig. Dies erfolgt durch einen Sachkundigen – hier Herrn Schenke, welcher eine Ausbildung für die Selbstkontrolle absolvierte.  

Für die Überprüfung (Generalinspektion)  durch einen Fachkundigen (extern) ist vor Inbetriebnahme und danach alle 5 Jahre die Entleerung und Komplettreinigung vorgesehen. Darüber hinaus sind alle 5 Jahre folgende Aufgaben zu erfüllen:

      -    Bestandsdaten zur Anlage

     -     Überhöhung, Warnanlage (Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten),

-          baulicher Zustand und Dichtheit

-          Zustand der Beschichtungen und Einbauten

-          selbsttätiger Verschluss (Tarierung)

-          Betriebstagebuch (Vollständigkeit und Plausibilität)

-          Entsorgungsnachweise

     -     Zulassungen, Entwässerungspläne, Bedienungs-und Wartungsanleitungen

-          tatsächlicher Abwasseranfall (Herkunft, Menge, Inhaltsstoffe etc.),

-          Bemessung und Eignung der Abscheideranlage in Bezug auf den Abwasseranfall ggf. unter Berücksichtigung von Biodiesel

 

Dach Feuerwehrgerätehaus Britz

 

Das Dach am Feuerwehrgerätehaus Britz wurde unsachgemäß gedeckt. Es wurden keine Sturmspangen verwendet. Dies führt immer wieder zur Durchnässung. Die Gewährleistung ist nicht mehr gegeben.