Vorlage - BR-058/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt den Wirtschaftsplan der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2017.
Sachverhalt: Für Unternehmen in privater Rechtsform, an denen der Gemeinde eine Mehrheit der Anteile zusteht, ist nach § 96 (1) Nummer 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- sicherzustellen, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt wird. Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 8 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung –KomHKV- sind dem Haushaltsplan die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit beizufügen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist. Die Haushaltspläne und deren Anlagen, also auch der Wirtschaftspläne kommunaler Unternehmen, sind der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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