Vorlage - BR-059/2017
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Die Gemeindevertretung Britz fasst den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Schulstandortes Britz zum »Schulcampus«. Mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes ist noch in 2017 zu beginnen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 80.000 € in 2017 und weitere 80.000 € in 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde Britz zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt: Die Max-Kienitz-Grundschule in Britz ging mit Bescheid vom 19.10.2016 zum 01.01.2017 wieder in die Trägerschaft der Gemeinde Britz zurück.
In mehreren Vorortbegehungen und Gesprächen kristallisierte sich der Wunsch der Gemeindevertreter, des Schulpersonals, der Eltern und Schüler heraus, die Schule nicht nur pädagogisch konzeptionell weiter zu entwickeln, sondern auch die örtlichen Voraussetzungen zu verbessern. Mit diesem Beschlussvorschlag soll grundsätzlich festgestellt werden, dass der Um- und Ausbau der Schulgebäude zu einem »Schulcampus« der Wille der Gemeindevertretung ist. Hierbei ist angedacht, das eigentliche Schulgebäude als auch alle Nebengebäude und die Außenanlagen als ein Gesamtes zu betrachten und zunächst ein Nutzungskonzept erarbeiten zu lassen.
Mit den im Nutzungskonzept benannten Maßnahmen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich jeder willkommen fühlt, ungeachtet seiner Herkunft, seiner Religion, ob er gehandicapt ist oder nicht. Die Schule sollte in der Lage sein, so weit wie möglich flexibel auf all die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen und die grundsätzlichen Voraussetzungen einer modernen Schule zu erfüllen.
Die Kosten sind erst nach Vorliegen des »Nutzungskonzeptes« schätzbar. Für die Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept, die zudem Grundvoraussetzung für die Fördermittelakquise sein werden, sind zunächst 80.000 € in 2017 und weitere 80.000 € in 2018 vorgesehen und in den entsprechenden Haushaltsplänen zu veranschlagen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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