Vorlage - AA-058/2017
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Der Amtsausschuss beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt: Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) hat der Träger des Brandschutzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.
Unter dem Aspekt der sich zunehmend problematisch entwickelnden Tageseinsatzbereitschaft beabsichtigen die Stadt Angermünde und das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Kooperation zu schließen, um auf beiden Seiten die Leistungsfähigkeit, insbesondere die Tageseinsatzbereitschaft, zu erhöhen und sicherzustellen.
Die Kooperation der Freiwilligen Feuerwehren wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Die vorliegende Vereinbarung (siehe Anlage) über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde seitens der Fachaufsicht (SG Bevölkerungsschutz) und der Kommunalaufsicht des Landkreis Barnim geprüft und befürwortet. Hinsichtlich des allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutzes wurden die Inhalte der Vereinbarung vom Kommunalen Schadensausgleich (KSA)bereits im Jahre 2014 (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Falkenberg-Höhe und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) geprüft.
Nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss und der Anpassung der Alarm- und Ausrückordnung bedarf es der Genehmigung der Kommunalaufsicht und der Bekanntmachung im amtlichen Veröffentlichungsblatt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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