Vorlage - PS-020/2017
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufhebung des Beschlusses PS-021/2016 vom 09.01.2017 und beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 09.01.2017 haben die Gemeindevertreter der Gemeinde Parsteinsee den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik beschlossen. Gemäß § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 dieses Vertrages ist das gesamte Gebäude der Gemarkung Lüdersdorf, Flur 3, Flurstück 394 Vertragsgegenstand. Aus dem zu Grunde liegenden Vertrag aus dem Jahre 2008 geht jedoch hervor, dass das in Rede stehende Feuerwehrgebäude im Ortsteil Lüdersdorf in die Gemeindescheune eingebunden ist. Nach Prüfung des Sachverhaltes wird festgestellt, dass der hälftige Teil des Gebäudes nicht als Feuerwehrgerätehaus, sondern als sonstiges gemeindliches Objekt genutzt wird. Aus diesem Grunde ist der am 09.01.2017 beschlossene und am 29.03.2017 unterzeichnete Vertrag aufzuheben und bezüglich des Vertragsgegenstandes zu ändern. Der neu zu schließende Vertrag ersetzt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 13.10.2008.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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