Vorlage - BR-062/2017
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Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt, bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen entstehen, oder Einzelauszahlungen in einem erheblichen Umfang geleistet werden sollen. Die Gemeinde Britz hat im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 als Erheblichkeitsgrenze für die Entstehung eines Fehlbetrages, oder von zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen, den Betrag von 100.000 EUR festgesetzt.
Der Rückgang der Erträge aus Gewerbesteuern, die Anpassung der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen an die Änderungen des Kindertagesstättengesetzes vom 10.07.2017, Veränderungen des Finanzbedarfs für die Grundschule Britz, die Bewilligung von Landeszuschüssen für den Neubau der Kindertagesstätte sowie weitere, in den 1. Nachtragshaushalt aufgeommene Änderungen, erfordern den Erlass einer Nachtragssatzung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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