Vorlage - BR-062/2017

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.08.2017 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. 10 1. NT-HHPl Britz 2017 Nachtragshaushaltssatzung
2. 10. 1. NT-HHPl Britz 2017 Vorbericht
3. 01. 1. NT-HHPl Britz 2017 Gesamtergebnishaushalt
3. 02 1. NT-HHPL Britz 2017 Gesamtfinanzhaushalt
4. 01 1. NT-HHPl Britz 2017 I S. 13- 55 Teilhaushalte nach Produktbereichen
4. 02 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 56- 189Teilhaushalte nach Produkten
5. 00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 190-191 Investitionsübersicht
6.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 192 Umlagenübersicht
7.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 193 Rücklagenübersicht
8.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 194-195 Übersicht Ergebnisentwicklung

Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.

 


Sachverhalt:

Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt, bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen entstehen, oder Einzelauszahlungen in einem erheblichen Umfang geleistet werden sollen.

Die Gemeinde Britz hat im § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 als Erheblichkeitsgrenze für die Entstehung eines Fehlbetrages, oder von zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen, den Betrag von 100.000 EUR festgesetzt.

 

Der Rückgang der Erträge aus Gewerbesteuern, die Anpassung der Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen an die Änderungen des Kindertagesstättengesetzes vom 10.07.2017, Veränderungen des Finanzbedarfs für die Grundschule Britz, die Bewilligung von Landeszuschüssen für den Neubau der Kindertagesstätte sowie weitere, in den 1. Nachtragshaushalt aufgeommene Änderungen, erfordern den Erlass einer Nachtragssatzung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2017-2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Siehe 1. Haushaltsplannachtrag 2017 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2018-2020

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. 10 1. NT-HHPl Britz 2017 Nachtragshaushaltssatzung (42 KB)    
Anlage 2 2 2. 10. 1. NT-HHPl Britz 2017 Vorbericht (70 KB)    
Anlage 3 3 3. 01. 1. NT-HHPl Britz 2017 Gesamtergebnishaushalt (74 KB)    
Anlage 4 4 3. 02 1. NT-HHPL Britz 2017 Gesamtfinanzhaushalt (93 KB)    
Anlage 5 5 4. 01 1. NT-HHPl Britz 2017 I S. 13- 55 Teilhaushalte nach Produktbereichen (251 KB)    
Anlage 6 6 4. 02 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 56- 189Teilhaushalte nach Produkten (635 KB)    
Anlage 7 7 5. 00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 190-191 Investitionsübersicht (50 KB)    
Anlage 8 8 6.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 192 Umlagenübersicht (58 KB)    
Anlage 9 9 7.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 193 Rücklagenübersicht (51 KB)    
Anlage 10 10 8.00 1. NT-HHPl Britz 2017 S. 194-195 Übersicht Ergebnisentwicklung (82 KB)