Vorlage - OD-055/2017

 
 
Betreff: Genehmigung einer außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.09.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Plan 1
Plan 2

Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg genehmigt die am 24.08.2017 getroffene Eilentscheidung.

 


Sachverhalt:

 

Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)hat die Erneuerung der TW-Leitung im Bereich „ Am Friedenshain“ beauftragt.

Die bauausführende Firma ist TRP Bau GmbH.

Die Bautätigkeiten gehen zügig voran und liegen im zeitlichen Rahmen.

Im Rahmen der Bauberatungen wurde besprochen, die in diesem Bereich vorhandenen Straßenschäden, auf der Grundlage der Einzelpreise der durch den ZWA durchgeführten Ausschreibung, vorzunehmen.

Die Schadstellen wurden mit der Verwaltung vor Ort abgesprochen.

Des Weiteren sollten in diesem Zusammenhang auch die Schadstellen im Bereich Kreuzung Schwedter Straße/ Am Friedenshain bis Höhe ehemalige Feuerwehr beseitigt werden.

Die Kosten, die sich nicht im direkten Zusammenhang der Baumaßnahme des ZWA  befinden, sind durch die Gemeinde zu tragen.

Ein entsprechendes Angebot wurde abgefordert und liegt vor.

Durch den Baubetrieb wurden  nachvollziehbare Aufmaßblätter erstellt.

Diese liegen dem Beschluss bei.

Die zu erwartenden Kosten liegen bei ca.: 19.000,00 €.

Eine vorherige Planung für den Haushalt der Stadt Oderberg 2017 konnte nicht erfolgen.

Erst nach Beginn dieser Baumaßnahme war es möglich, die für die Stadt Oderberg verbleibenden Reparaturmaßnahmen zu erfassen.

Die Baufirma beabsichtigt schrittweise immer  im Zusammenhang ihrer Pflasterarbeiten die erforderlichen Schadstellen zu beseitigen.

Am 28.08.2017 sind bereits die ersten Arbeiten vorgesehen.

Durch die Beauftragung der Fa. TRP, die abgestimmten Reparaturarbeiten für die Stadt Oderberg durchzuführen, ist ein einheitlicher Bauablauf gewährleistet. Zusätzliche Kosten für Baustelleneinrichtung fallen somit nicht an.

 

 

Eilentscheidung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg folgende Eilentscheidung nach § 58

BbgKVerf:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die erforderlichen Mittel für die Straßenreparatur der festgelegten Bereiche „Am Friedenshain“ in Höhe von 19.000,00 €  bereitzustellen.

 

 

Jörg Matthes        Martina Hähnel

Amtsdirektor       ehrenamtliche Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

19.000,00 €

5410101-80601-5221000

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

5410101-80601-5241010       8.240,00 €

5410201-80601-5221010       5.000,00 €

5310101-80100-4592000       3.800,00 €

5320101-80100-4592000       1.260,00 €

5330101-80100-5313000          700,00 €

Insgesamt:                            19.000,00 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan 1 (463 KB)    
Anlage 2 2 Plan 2 (466 KB)