Vorlage - CH-108/2017 IV

 
 
Betreff: Nutzung von Bekanntmachungskästen in der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Information
12.09.2017 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung des HFA Chorin stellte Herr Polster die Frage, ob in den amtlichen Bekanntmachnungskästen nur öffentliche Bekanntmachungen ausgehangen werden sollen. Momentan werden die amtlichen Bekanntmachungskästen auch für den Aushang kultureller Veranstaltungsinformationen etc. verwendet.

 

In § 7 Absatz 5 der Hauptsatzung Chorins sind die amtlichen Bekanntmachungskästen abschließend festgelegt. Danach sind diese für öffentliche Bekanntmachungen, zum Beispiel die Bekanntmachung von Sitzungen und ortsrechtlichen Vorschriften zu verwenden. Sie fungieren damit als Ergänzung zum amtlichen Bekanntmachungsblatt, in dem nur öffentliche Bekanntmachungen erfolgen (vgl. Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg). Der Aushang nicht öffentlicher Bekanntmachungen (wie Informationen zu kulturellen Veranstaltungen etc.) ist für diese Bekanntmachungskästen nicht vorgesehen.

 

Für nicht öffentliche Aushänge sind andere Möglichkeiten zu erschließen.