Vorlage - OD-056/2017

 
 
Betreff: Festlegung eines weiteren Mitgliedes des Entwicklungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
13.09.2017 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt,

 

 

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als weiteres Mitglied des Entwicklungsausschusses festzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Frau Jana Neick hat mit Schreiben vom 11.07.2017 zum 31.07.2017 rechtswirksam den Verzicht auf ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oderberg erklärt. Frau Neick war auch Mitglied im Entwicklungsausschuss. Diese Position soll nun nachbesetzt werden.

 

Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihres Vorschlagsrechtes die Ausschussmitglieder. Da in der Stadtverordnetenversammlung Oderberg keine Fraktionen gebildet wurden, benennen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Ausschussmitglieder.

 

Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

Da es sich um eine Neubesetzung eines bereits vorhandenen Sitzes handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind im Haushalt geplant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen