Vorlage - OD-056/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt,
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als weiteres Mitglied des Entwicklungsausschusses festzulegen.
Sachverhalt:
Frau Jana Neick hat mit Schreiben vom 11.07.2017 zum 31.07.2017 rechtswirksam den Verzicht auf ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Oderberg erklärt. Frau Neick war auch Mitglied im Entwicklungsausschuss. Diese Position soll nun nachbesetzt werden.
Nach § 43 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) benennen die Fraktionen entsprechend ihres Vorschlagsrechtes die Ausschussmitglieder. Da in der Stadtverordnetenversammlung Oderberg keine Fraktionen gebildet wurden, benennen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gegenüber der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die Ausschussmitglieder.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt formlos, die namentliche Ausschussbesetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.
Da es sich um eine Neubesetzung eines bereits vorhandenen Sitzes handelt, sind keine finanziellen Auswirkungen zu benennen. Die Mittel für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind im Haushalt geplant.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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