Vorlage - OD-057/2017
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt grundsätzlich den Umbau der Schulküche und des Essenraums in der Grundschule Oderberg. Die Planung hierfür soll noch in 2017 beauftragt werden.
Sachverhalt:
In der Grundschule Oderberg wird es in naher Zukunft zum Einbau eines Toilettentrakts kommen. Hierfür müssen Räumlichkeiten geopfert werden, die dem Hort für deren Arbeit zur Verfügung standen.
Dabei handelt es um den Aufenthalts-/Büroraum der Erzieherinnen und der Leiterin und um die Hortküche die gleichzeitig der Kreativraum für die Hortkinder war. Beide Räume waren Bestandteil der Betriebserlaubnis für den Hort und es ist für einen angemessenen Ersatz zu sorgen, wenn man weiterhin den Bedarf an z. Z. 56 Hortplätzen decken möchte. In einer Abstimmung zwischen der Schulleiterin, der Hortleiterin und der Kita-Verwaltung wurde nach Lösungen gesucht und wurden diese gefunden. So wird es zur Doppelnutzung von Räumlichkeiten von Schule und Hort kommen.
Eine Doppelnutzung ist im Essenraum der Schule geplant. Grundsätzlich kann die Nutzung so erfolgen, wie die räumliche Situation es gerade hergibt. Folgende Probleme sind aber damit verbunden:
der Raum ist zu klein für einen Speiseraum; er sollte laut Raumprogrammempfehlung des MBJS für Grundschulen mindestens 80 m² betragen; die Ausgabeküche müsste eine Größe von 50 m² haben, die Schüler stehen bei der Essenausgabe auf den Treppen vor dem Raum, das verursacht Lärm und ist gefährlich, die Begehbarkeit der Küche für Projekte von Schule und Hort ist sehr eingeschränkt.
Es wurde nunmehr überlegt, wie man diese Situation entschärfen kann und man kam zu dem Ergebnis, einen Teil des Vorflures hinzuzunehmen. Ein solcher Umbau würde geschätzte 21.360,50 € kosten. Eine Kostenschätzung liegt diesem Beschlussvorschlag bei.
Es wird hiermit darum gebeten, grundsätzlich über einen Umbau des Essenraums und der Schulküche zu entscheiden. Haushaltsmittel als Deckungsquelle für die Planung der Maßnahme sind im Haushalt 2017 noch vorhanden. Die Maßnahme selbst kann aber erst in 2018 umgesetzt werden und wäre da neu einzuplanen. Über Art und Umfang muss, wenn der Grundsatzbeschluss zustande kommt, mit allen Beteiligten eine genauere Abstimmung erfolgen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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