Vorlage - AA-061/2017
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Sachverhalt:
§ 9 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg legt die Bildung eines Sozialbeirates fest. Bereits bei der Beschlussfassung der neuen Hauptsatzung im April 2016, wurde darauf hingewiesen, dass die derzeitige Form des Beirates als Vertretung der Interessen der Kinder, Jugendlichen und Senioren nicht für sinnvoll erachtet wird und dieser Paragraf in absehbarer Zeit zu ändern ist.
Die derzeitige Vorsitzende des Sozialbeirates, Frau Drechsler-Wiese, legte in der Sitzung des Sozialausschusses des Amtes am 7. September 2017 ebenfalls dar, dass die zu berücksichtigenden Interessengruppen zu breit aufgestellt sind und sie die Bildung eines Seniorenbeirates für sinnvoller hält, da die Interessen der Jugend über andere Wege besser vertreten werden können. Damit würde die Hauptsatzung an die Realität angepasst werden, da der Sozialbeirat bereits jetzt als Seniorenbeirat gelebt wird.
Der Sozialausschuss sprach sich für eine solche Änderung aus und forderte die Verwaltung auf, die notwendigen Änderungen am Satzungsrecht vorzunehmen.
Die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg« formuliert deshalb § 9 mit folgenden Schwerpunkten neu:
- statt eines Sozialbeirates, soll es nun einen Seniorenbeirat geben - der Seniorenbeirat würde danach aus 30 Mitgliedern, nämlich zwei aus jeder Gemeinde bzw. jedem Ortsteil bestehen - der Seniorenbeirat würde die Interessen aller älteren Einwohner vertreten - der personelle Besetzung des Seniorenbeirat wird vom Amtsausschuss für die Dauer einer Wahlperiode beschlossen - die Mitglieder des Beirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes (vgl. finanzielle Auswirkungen).
Eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ist nicht notwendig, da § 7 der Aufwandsentschädigungssatzung bereits eine monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Beiräten vorsieht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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