Vorlage - AA-061/2017

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
27.09.2017 
Sozialausschuss geändert beschlossen   
Amtsausschuss Entscheidung
09.11.2017 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017-09 Erste Änderung Hauptsatzung Amt BCO
Par. 9 Hauptsatzung ABCO (alte Fassung)

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung« entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage.

 

 


Sachverhalt:

 

§ 9 der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg legt die Bildung eines Sozialbeirates fest. Bereits bei der Beschlussfassung der neuen Hauptsatzung im April 2016, wurde darauf hingewiesen, dass die derzeitige Form des Beirates als Vertretung der Interessen der Kinder, Jugendlichen und Senioren nicht für sinnvoll erachtet wird und dieser Paragraf in absehbarer Zeit zu ändern ist.

 

Die derzeitige Vorsitzende des Sozialbeirates, Frau Drechsler-Wiese, legte in der Sitzung des Sozialausschusses des Amtes am 7. September 2017 ebenfalls dar, dass die zu berücksichtigenden Interessengruppen zu breit aufgestellt sind und sie die Bildung eines Seniorenbeirates für sinnvoller hält, da die Interessen der Jugend über andere Wege besser vertreten werden können. Damit würde die Hauptsatzung an die Realität angepasst werden, da der Sozialbeirat bereits jetzt als Seniorenbeirat gelebt wird.

 

Der Sozialausschuss sprach sich für eine solche Änderung aus und forderte die Verwaltung auf, die notwendigen Änderungen am Satzungsrecht vorzunehmen.

 

Die »Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg« formuliert deshalb § 9 mit folgenden Schwerpunkten neu:

 

-          statt eines Sozialbeirates, soll es nun einen Seniorenbeirat geben

-          der Seniorenbeirat würde danach aus 30 Mitgliedern, nämlich zwei aus jeder Gemeinde bzw. jedem Ortsteil bestehen

-          der Seniorenbeirat würde die Interessen aller älteren Einwohner vertreten

-          der personelle Besetzung des Seniorenbeirat wird vom Amtsausschuss für die Dauer einer Wahlperiode beschlossen

-          die Mitglieder des Beirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes (vgl. finanzielle Auswirkungen).

 

Eine Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ist nicht notwendig, da § 7 der Aufwandsentschädigungssatzung bereits eine monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Beiräten vorsieht.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

4.680 Euro

3150101-10100-5421000

2017 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Gesamtdeckung Haushalt

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 3.120 Euro

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-09 Erste Änderung Hauptsatzung Amt BCO (13 KB)    
Anlage 2 2 Par. 9 Hauptsatzung ABCO (alte Fassung) (917 KB)