Vorlage - CH-111/2017

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Serwest
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.09.2017 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Chorin getroffene Eilentscheidung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 52.400,00 EUR für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Serwest, Serwester Dorfstraße.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Chorin hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 die Vergabe der Bauleistungen für die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage in der Serwester Dorfstraße (Ortsdurchfahrt) im OT Serwest beschlossen (Beschluss-Nr. CH-099/2017).

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahme sind vom Bauamt Mittel in Höhe von 128.000,00 EUR angemeldet worden. Auf Grund der finanziellen Deckung wurde der Finanzbedarf bei der Haushalts-Planung 2017 gesplittet. Im Haushalt 2017 wurden Mittel i.H.v. 80.000,00 EUR geplant. Die Restmittel in Höhe von 48.000,00 EUR sind für den Haushalt 2018 (mittelfristige Finanzplanung) vorgetragen worden.

 

Um den Auftrag für die Vergabe der Bauleistungen vergeben zu können, müssen die Mittel jedoch jetzt bereits vollumfänglich zur Verfügung stehen bzw. gesichert sein, auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass Restleistungen auch noch in 2018 in Rechnung gestellt werden.

 

Die benötigten Mittel für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage in Serwest belaufen sich für die Planung und die Bauausführung auf insgesamt 132.400,00 EUR. Abzüglich des durch den Haushaltsansatz gedeckten Anteils von 80.000,00 EUR, bleibt ein überplanmäßiger Bedarf von 52.400,00 EUR. Dieser kann wie folgt gedeckt werden:

 

  • 20.000,00 EUR nicht benötigte Mittel für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Sandkrug (5410202-30601-0961010)
  • 6.000,00 EUR nicht benötigte Mittel für Planungsleistungen Mehrgenerationenhaus Brodowin (5110105-31306-0961010)
  • 26.400,00 EUR Mehrertrag aus E.ON – Edis – Aktienanteile des Vorjahres (5310101-30100-4592000)

 

Die in der mittelfristigen Finanzplanung bereits für 2018 geplanten Mittel in Höhe von 48.000,00 EUR würden dann für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage Serwest nicht mehr vollumfänglich benötigt. Ein Haushaltsansatz in Höhe von 8.000,00 EUR für eventuelle Restleistungen bleibt im Planansatz enthalten.

 

 

 

 

Eilentscheidung:

 

Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 52.400,00 EUR in 2017 für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Serwest, Serwester Dorfstraße (Ortsdurchfahrt). Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Errichtungs der Straßenbeleuchtungsanlage im OT Sandkrug (20.000,00 EUR), aus nicht mehr benötigten Mitteln für die Planungsleistungen Mehrgenerationenhaus Brodowin (6.000,00 EUR) sowie aus Mehreinnahmen aus E.ON – Edis – Aktienanteilen des Vorjahres (26.400,00 EUR).

 

Die Eilentscheidung ist notwendig, da die Maßnahme umgehend beauftragt werden soll, um die Durchführungszeiten, an die auch die Bereitstellung der Fördermittel gebunden ist, einhalten zu können.

 

 

Britz, 12.09.2017

 

 

 

Jörg Matthes         Martin Horst

Amtsdirektor        ehrenamtlicher Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

52.400 €

5410202-30601-0961010

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

20.000 € aus 5410202-30601-0961010

  6.000 € aus 5110105-31306-0961010

26.400 € aus 5310101-30100-4592000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen