Vorlage - HO-033/2017
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow genehmigt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 11.000 EUR für die Gefahrenabwehrmaßnahme „Gewölbedurchlass Karlswerk“. Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Mitteln für die Konzepterstellung Oberflächen- und Straßenentwässerung (Ansatz: 15.000,00 EUR; noch verfügbar: 15.000,00 EUR).
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 der Verfahrensweise zur Gefahrenabwehrmaßnahme „Gewölbedurchlass Karlswerk“ zugestimmt.
Die Auftragsvergabe zur Instandsetzung des Durchlasses ist nach der Einholung von 3 Angeboten erfolgt. Mittlerweile ist die Reparatur- bzw. Instandsetzungsmaßnahme abgeschlossen.
Die Begleichung der dafür anfallenden Kosten in Höhe von ca. 18.900,00 EUR (Auftragssumme) muss auch bei Gefahrenabwehrmaßnahmen aus Haushaltsmitteln der Gemeinde erfolgen.
Abzüglich des durch den noch verfügbaren Haushaltsansatz gedeckten Anteils in Höhe von 7.900,00 EUR (5410101-40601-5221000 - Straßenunterhaltung), bleibt ein überplanmäßiger Bedarf von 11.000,00 EUR. Dieser kann wie folgt gedeckt werden:
Auch wenn eine Unabweisbarkeit der angefallenen Mittel aufgrund der entstandenen Gefahrensituation besteht, ist nach § 70 BbgKVerf in Verbindung mit der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenfinow ab einer Ansatzüberschreitung (überplanmäßiger Bedarf) von mehr als 5.000,00 EUR, eine Entscheidung der Gemeindevertretung erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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