Vorlage - AA-069/2017 IV

 
 
Betreff: Informationen zum mobilen Bürgerservice (Bürgerkoffer)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:33.00
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
09.11.2017 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Schriftverkehr Herr Schütz

Sachverhalt:

 

Auf der Sitzung des Amtsausschusses am 7. September 2017 übergab Frau Bürgermeisterin Hähnel der Amtsverwaltung das Schreiben eines Bürgers, in dem dieser erneut den Punkt eines mobilen Bürgerbüros bzw. die Möglichkeit der Erledigung von Angelegenheiten (insbesondere des Einwohnermeldeamtes) in der Wohnortgemeinde ansprach.

 

Dieses Thema ist nicht neu und wurde in den zurückliegenden Jahren intensiv diskutiert und auch längere Zeit aktiv verfolgt. Es wurden verschiedenste Möglichkeiten, von der Einrichtung eines Bürgerbüros im ehemaligen Rathaus der Stadt Oderberg über einen mobilen Bürgerservice mit Koffer bis hin zu Bürgerbussen diskutiert.

 

Im Zuge der Haushaltsplanung 2015 strich der Amtsausschuss jedoch die Mittel, die für ein mobiles Bürgerbüro (Sicherheitsgutachten) geplant waren und beschloss gleichzeitig die Schließung der damals noch existierenden Außenstelle in der Stadt Oderberg.

 

Tenor des Beschlusses AA-002/2015 war: »Eine schlanke und effiziente Verwaltung und die Einrichtung bzw. der Fortbestand einer Außenstelle in Oderberg passen nicht zusammen. Die Belastung der kommunalen Haushalte durch eine Erhöhung der Amtsumlage wäre bei einer Verbesserung des Angebotes im Servicepunkt Oderberg unausweichlich.«

 

Zwar bezog sich vorgenannter Beschluss direkt auf die Schließung des Servicepunktes, die Gründe, die der Beschaffung und dem Betrieb eines mobilen Bürgerservices entgegenstanden, waren jedoch identisch. Die personelle Ausstattung und die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung überstiegen die Möglichkeiten der belasteten kommunalen Haushalte. Dabei ging es nicht um die einmaligen Aufwendungen für die Beschaffung eines sogenannten Bürgerkoffers (ob mit oder ohne Fördermittel), sondern um:

 

  1. die Schaffung und Unterhaltung von entsprechenden Räumlichkeiten (Gemeinderäume oder Ähnliches)

-          Standort nur in Oderberg oder auch in anderen Orten?

-          gefordertes Sicherheitskonzept muss erstellt werden (Datenschutz, MIK)

-          Internetanbindung

-          Wartebereich

-          Toiletten

  1. die personellen und organisatorischen Möglichkeiten

-          die teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes können nur außerhalb der Sprechzeiten im Einsatz sein, in diesen Zeiten bearbeiten sie jedoch den Teil der Arbeit, der nicht an den Sprechtagen erledigt werden kann

-          aus Sicherheitsgründen (Person, Technik, Geld) muss eine zweite Person anwesend sein

 

Bis auf das Anliegen des Herrn Schütz, wurden an das Amt in den letzten Jahren keine diesbezüglichen Wünsche herangetragen. Es wird deshalb um Positionierung des Amtsausschusses gebeten. Die Verwaltung würde dann prüfen, inwieweit in den kommenden Jahren eine Umsetzung ohne personellen Mehraufwand möglich ist.