Vorlage - BR-065/2017
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung - BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach Entnahme der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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