Vorlage - CH-119/2017
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Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die am 16. Oktober 2017 getroffene Eilentscheidung.
Sachverhalt: Die Gemeinde Chorin fasste am 17.12.2015 den Beschluss CH-96/2015, den Verein Ökodorf Brodowin e.V. bei seinem Vorhaben ein Besucherleit- und Informationssystem in Brodowin zu realisieren, zu unterstützen (Anlage 1 und 2). Es wurde das Einverständnis gegeben, auf gemeindeeigenen Flächen Infotafeln und Wegemarkierungen aufzustellen.
Die Festlegung der konkreten Standorte erfolgte in darauffolgender Zeit in Abstimmung zwischen Gemeinde und Projektträger. Die Ergebnisse wurden bisher noch nicht per Einvernehmen bzw. per Beschluss dokumentiert. Eine Übersicht aller tangierenden gemeindeeigenen Flächen bietet Anlage 3. Die aktuellen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind in Anlage 4 hinterlegt. Eine nachvollziehbare Verortung der Projektinhalte bzw. Standorte erfolgt in Anlage 5.
Der Verein stellte zudem einen Förderantrag und erhält laut Bescheid vom 19.12.2016 eine “Zuwendung des Landes Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins vom 5. August 2015, geändert am 2. Februar 2016“. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Der Projektträger hat bis zum 31.10.2017 seinen Mittelabruf für das Jahr 2017 bei der ILB zu tätigen. Eine Grundvoraussetzung ist der Nachweis, dass der Nutzung der konkreten gemeindeeigenen Flächen, zugestimmt wurde.
Das Treffen einer Eilentscheidung macht sich erforderlich, weil ein fristgemäßer formeller Mittelabruf des Projektträgers Ökodorf Brodowin e.V. zum 31.10.2017 nicht gewährleistet werden kann, wenn der Beschluss hierzu durch die Gemeindevertretung Chorin erst am 26.10.2017 gefasst wird.
Eilentscheidung:
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin folgende Eilentscheidung nach § 58 BbgkVerf:
Die Gemeinde Chorin beschließt, die für die Umsetzung des Vorhabens “Besucherleit- und Informationssystem Brodowin“ erforderlichen gemeindeeigenen Flächen, dem Projektträger Ökodorf Brodowin e.V., zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Britz, den 16. Oktober 2017
Jörg Matthes Martin Horst Amtsdirektor Bürgermeister
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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