Vorlage - LS-037/2017
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Dem Begegnungszentrum Lunow e.V. wird zur Sicherung der Vorfinanzierung der Bezahlung der Unternehmerrechnungen eine Zwischenfinanzierung als rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 50.000 EUR gewährt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der zu schließenden Vereinbarung und ausschließlich nach Vorlage der Kopien der zur Zahlung fälligen Rechnungen. Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Zuschussvereinbarung mit dem Begegnungszentrum Lunow e. V. gemäß Anlage VIII. Die über- bzw außerplanmäßigen Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt jeweils 50.000 EUR werden genehmigt. Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist Eigentümerin des Objekts der ehemaligen Schule, Grundstück Schulstraße 1. Der Begegnungszentrum Lunow e.V. hat dieses Objekt von der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am 24.08.2006 für einen Zeitraum von 25 Jahren gepachtet. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bewilligte dem Verein eine Zuwendung in Höhe von 129.000 EUR. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 172.000 EUR, der Eigenanteil 43.000 EUR. Die bewilligten Mittel werden durch die bewilligende Behörde erst nach erfolgten Nachweis der Bezahlung der Unternehmerrechnungen ausgezahlt. Der Verein ist aufgrund seiner Größe nicht in der Lage, die anfallenden Unternehmerrechnungen vorzufinanzieren. Aus diesem Grund stellt die Gemeinde als Grundstückseigentümerin einen Betrag von maximal 50.000 EUR im Rahmen als Zwischenfinanzierung zur Verfügung.
Antrag – Mail der Vorsitzenden des Vereins vom 29.08.2017 an den Amtsdirektor (Auszug) Der Fördermittelgeber darf erst unsere Rechnungen erstatten, wenn wir als Verein diese bezahlt haben. Nun bitte ich Sie zu prüfen, ob die Gemeinde eine Zwischenfinanzierung in Höhe von 50 000 € (unabhängig von den beschlossenen 40000 € Zuschuss) gewähren kann, da es ihr eigenes Objekt ist. Die Fenster werden ab 04.09.17 eingebaut. Es wird dann sicher bald die erste Rechnung fällig. Der Verein muss diese bezahlen und bekommt dann 75% erstattet. Die Abrechnung des Vorhabens wird sicher 6 Monate andauern. Solange bitten wir um die 50000 €. Da bereits ein Planungsbüro (auch zunächst erst nicht erwartet) vom Verein zur Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt und bezahlt werden musste (6000 € vom Verein), müssen wir diese Bitte äußern. Bitte prüfen Sie. Ein Privatkredit von Vereinsmitgliedern sollte der letzte Weg sein.
Die geplante Entwicklung der Liquidität der Gemeinde in 2017 und den Folgejahren lässt, gleichbleibende Bedingungen, insbesondere die Realisierung der geplanten Einzahlungen, vorausgesetzt, eine Zwischenfinanzierung zu. Andernfalls ist die zeitweise Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens in Kauf zu nehmen. Über die Zuschussgewährung sowie Zwischenfinanzierung, ist eine Vereinbarung zu treffen. Die Rückzahlung des zwischenfinanzierten Betrages soll bis zum 31.03.2018 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass bis dahin auch alle Landeszuschüsse entsprechend dem Bautenstand ausgezahlt worden sind.
Anlagen I bis III Übersichten - Ermittlung der Geldbestände jeweils zum 31.12. der Jahre 2013-2015 IV und V Bescheid des Landesamtes vom 29.03.2017 VI „Zum Begegnungszentrum Lunow“ VII „Warum ist das Begegnungszentrum für Lunow-Stolzenhagen wichtig“ VIII Vereinbarung (Entwurf)
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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